- Sonderveröffentlichung -
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Wir
wünschen unseren Kunden ein
gesegnetes Weihnachtsfest und
ein gesundes und glückliches
Jahr 2016!
Wir wünschen
allen unseren
Kunden und denen,
die es noch werden
wollen, ein gesegnetes
Weihnachtsfest sowie
ein freudiges Jahr 2016.
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45721 Haltern am See
Tel.:0 23 64 / 60 30 30
Fax: 0 23 64 / 16 94 85
Mobil: 0163 / 8 38 40 76
Mail:
Wir wünschen
allen unseren
Kunden und denen,
die es noch werden
wollen, ein gesegnetes
Weihnachtsfest sowie
ein freudiges Jahr 2016.
Weseler Str. 21
45721 Haltern am See
Tel.:0 23 64 / 60 30 30
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In 13 von 16 Bundesländern sind
Rauchmelder bereits gesetzliche
Pflicht. Doch die Vorschriften der
Gesetzgeber kennen immer noch
zu wenige Immobilien-Besitzer
- oder interpretieren das Gesetz
falsch.
Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage
zeigt, hängt das Risiko, an einer
Rauchvergiftung zu sterben, stark
vom Wohnort ab. Der Grund: Die
Ausstattungsquote ist regional
sehr unterschiedlich. „Der Einbau
von Rauchmeldern ist deshalb
eine lebensrettende, werterhal-
tende Maßnahme, die konsequent
umgesetzt werden muss“, betont
Hermann Schreck, Vize-Präsident
des Deutschen Feuerwehrverban-
des. „Je mehr Wohnräume über
einen Rauchmelder verfügen, des-
to geringer ist die Gefahr, an einer
Rauchvergiftung zu sterben.“
Allerdings gibt es bundesweit
deutlichen Nachholbedarf. Wäh-
rend in Baden-Württemberg 50
Immer noch zu wenig Rauchmelder:
Die unterschätzte Gefahr
Prozent der Wohnräume über
Rauchmelder verfügen, sind es in
Bayern nur 25 Prozent. In Nieder-
sachsen, demSaarland, Nordrhein-
Westfalen und Sachsen-Anhalt
schwankt die Ausstattungsquote
zwischen 30 und 35 Prozent.
Die Befragung wurde von Heka-
tron in Auftrag gegeben, einem
Hersteller von Rauchmeldern und
Brandmeldeanlagen. Unterschiede
zeigten sich auch beim Wissen um
die Rauchmelderpflicht. Danach
waren in Baden-Württemberg
83 Prozent der Eigentümer
die gesetzlichen Vorschriften be-
kannt, in Bayern nur 24 Prozent.
Auch andere Zahlen machen
deutlich, dass noch Infor-
mationsbedarf
besteht.
Laut
Umfrage
wussten
nur 68 Prozent der Befragten
aus Baden-Württemberg, dass
die Rauchmelderpflicht auch für
selbstbewohntes Eigentum gilt.
Das Schlusslicht ist Sachsen-An-
halt: Hier kannten nur 44 Prozent
die gesetzliche Pflicht.txn-p
Wenn die ganze Familie in den
Wald geht und dort gemeinsam
einen Weihnachtsbaum für die
Festtage sägt, bleibt dies allen
noch lange in Erinnerung. Gerade
für Kinder ist es ein tolles Erleb-
nis, mitten im winterlichen Forst
oder auf der Weihnachtsbaum-
plantage den Christbaum selbst
auszusuchen. Mittlerweile laden
viele Baumschulen und Försterei-
en in der Adventszeit dazu ein, den
Weihnachtsbaum eigenhändig zu
fällen. Damit dies fachgerecht und
mühelos geschieht, empfiehlt sich
als Werkzeug eine handliche Akku-
Motorsäge wie die MSA 160 C-BQ
von Stihl. Sie ist kraftvoll, beson-
ders leise und stößt keine Abga-
se aus. Die Idylle im winterlichen
Forst wird nicht gestört.
Der Familienausflug macht aber
nicht nur Spaß, sondern lohnt sich
zudem finanziell. Denn wer selbst
zur Säge greift, kommt oft deutlich
günstiger davon. Zu Hause sollte
der Baum dann in einen mit Was-
ser gefüllten Ständer gestellt wer-
den. So bleibt er lange grün und
erinnert bis ins neue Jahr hinein
an den vorweihnachtlichen Aus-
flug in den Wald. txn-p
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Unsere besten Wünsche für ein
frohes Fest und ein erfolgreiches,
gesundes neues Jahr.
Außerdem danken wir an dieser
Stelle für die angenehme und
vertrauensvolle Zusammenarbeit.