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Mit welchen Kosten muss
ich rechnen?
Claudia
Maier-Wischerhoff:
Das
hängt von der Art der Pflege ab. Bei-
spielsweise bekommen Sie in der
Pflegestufe 1, bei einer stationären
Pflege 1.064 € und müssen ca. 1.400
€ dazu zahlen. Bei Pflegestufe 3 und
Pflegekosten von monatlich 3.200 €
(stationäre Pflege) beträgt der von
Ihnen oder Ihren Angehörigen zu
tragenden Eigenanteil bei 1.650 € im
Monat. Sie sehen, diese Lücke kann
je nach Pflegestufe sehr schnell
mehrere Tausend Euro betragen.
Sind Kinder grundsätzlich dazu
verpflichtet, einen Teil der
Pflegekosten zu übernehmen?
Claudia Maier-Wischerhoff: Nein.
Sollte die Altersrente oder die Be-
rufsunfähigkeitsrente des Betroffe-
nen zum bestreiten der Pflegekos-
ten ausreichen, was aber leider nur
selten vorkommt, so hätten Sie kei-
nerlei Pflichten.
Und wenn die Altersrenten oder die
Berufsunfähigkeitsrenten des Be-
troffenen nicht ausreichen?
Claudia Maier-Wischerhoff: In dem
Fall müssen der Partner oder die
Kinder, unter Berücksichtigung von
Selbstbehalten, für die Kosten auf-
kommen.
Wie hoch sind die Selbstbehalte?
Claudia Maier-Wischerhoff: Bei Le-
digen 1.800 € und bei Verheirateten
insgesamt 3.240 € (Einbeziehung
des Einkommens des Schwiegerkin-
des!).
Sind Schwiegerkinder
zum Unterhalt verpflichtet?
Claudia Maier-Wischerhoff: Nein,
das Einkommen wird jedoch zur Be-
rechnung herangezogen, dadurch
könnte es zu einer Unterhaltspflicht
des Kindes kommen.
Macht hier eine
Gütertrennung Sinn?
Claudia Maier-Wischerhoff: Eine Gü-
tertrennung würde zum Beispiel kei-
nerlei Auswirkungen auf den Eltern-
unterhalt des Kindes haben.
Kann mein Vermögen, das ich
vor der Ehe besitze dafür
mitverwendet werden?
Claudia Maier-Wischerhoff: Für den
Unterhalt der Schwiegereltern, für
den Sie ohnehin nur mittelbar haf-
ten, kommt es auf Ihr Vermögen vor
Eheschließung nicht an.
Muss die Immobilie des zu
pflegenden verkauft werden?
Claudia Maier-Wischerhoff: Wenn
der der zu pflegende Alleinbesitzer
ist, kann der Verkauf der Immobile
verlangt werden. Bei Miteigentum
nicht.
Kann ich meine Immobilie
nicht frühzeitig auf meine
Kinder übertragen?
Das kan man tun. Allerdings wird
diese Immobilie innerhalb der ers-
ten zehn Jahre zurückgeführt, um
die Pflegekosten davon zu bezahlen!
Müssen Kinder selbstgenutzte
Immobilien verkaufen?
Claudia Maier-Wischerhoff: Nein,
die selbstgenutzte Immobilie muss
nicht verkauft werden.
Lohnt sich der Abschluss
einer Pflegeversicherung?
Claudia Maier-Wischerhoff: Ich emp-
fehle meinen Kunden den Abschluss
einer
Pflegezusatzversicherung.
Es gibt mittlerweile unterschiedli-
che Möglichkeiten, gar nicht sehr
kostenintensiv und auch der Staat
fördert
Pflegezusatzversicherun-
gen mit 60 € jährlich. Ich empfehle
jedem, sich einfach mal eine Pflege-
versicherung ausrechnen zu lassen.
Meine Kunden sind oft überrascht,
dass mit einem so geringen Beitrag
solch zum Teil sehr hohe Lücken teil-
weise oder sogar ganz geschlossen
werden können.
Wir machen Sie sicherer.
Steuern Sie gelassen Richtung Zukunft
Was eine gute Versicherung auszeichnet? Sie bietet Ihnen nicht zu viel und nicht
zu wenig Schutz, sondern exakt die Sicherheit, die Sie im Fall der Fälle wünschen.
Nach diesem Prinzip ist auch unsere Basler PflegeRente Flex aufgebaut. Sie wäh-
len die Höhe und dem Umfang der Absicherung innerhalb der drei Pflegestufen
genau so, wie Sie sie benötigen. Das nennen wir maßgeschneiderten Schutz. Sie
wollen mehr erfahren, dann sprechen Sie uns einfach an:
Agentur Claudia Maier-Wischerhoff
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Sie stehen mitten im Leben und sind immer für andere da. Das kann sich
schnell ändern, etwa durch eine unvorhersehbare Erkrankung oder auch
durch einen plötzlichen Autounfall. Auch im Alter sind immer mehr Menschen
auf Hilfe angewiesen. Wird innerhalb der Familie jemand pflegebedürftig, sind
Angehörige mit Dauerbelastung konfrontiert, auch finanziell.
Die Pflegeversicherung deckt Aufwendungen für häusliche oder stationä-
re Pflege ab, aber leider nur teilweise. Den Restbetrag trägt zunächst jeder
selbst. Doch sollte das Vermögen nicht ausreichen, können Kinder oder Ehe-
partner damit belastet werden. Nicht selten entstehen dann Situationen,
durch welche das erarbeitete Vermögen bei Kindern oder Ehepartnern aufge-
braucht werden muss. Somit gilt es, diesen Teil mit einer Pflegezusatzversi-
cherung bestmöglich abzudecken.
Das Bundesministerium für Gesundheit geht davon aus, dass
50 Prozent
der
Männer, die jetzt 30 Jahre alt sind, im Alter pflegebedürftig sein werden. Bei
Frauen liegt der Anteil sogar bei
75 Prozent
.
Daher lohnt es sich, sich jetzt umdie eigene Vorsorge zu kümmern. Wir sprachen
dazu mit Claudia Maier-Wischerhoff von der Basler Versicherung in Dorsten.
Mit der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
gut versorgt älter werden?
Leistung der
Pflegepflicht-
versicherung
Pflegekosten Heim: 2.900 Euro in Pflegestufe 3
Eigenanteil
1.550 €
1.350 €
kein Anteil
Pflegezusatz-
versicherung
0 €
Beispiel OHNE Pflegezusatzversicherung
Beispiel MIT Pflegezusatzversicherung
(Versicherungsanteil kann auch höher sein)
Leistung der
Pflegepflicht-
versicherung
Pflegekosten Heim: 2.900 Euro in Pflegestufe 3
Eigenanteil
1.550 €
750 €
Anteil
Pflegezusatz-
versicherung
600 €
SONDERVERÖFFENTLICHUNG