Lokallust Haltern am See - page 20

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Hauseigentümer in der Pflicht
Die verschärfte Energieeinspar-
verordnung (EnEV) stellt Bauher-
ren seit dem 1. Januar 2016 vor
neue Herausforderungen: Der
zulässige Energiebedarf von Neu-
bauten wurde pauschal um 25
Prozent gesenkt. Um die neuen
Richtlinien zu erfüllen, muss ent-
weder mehr gedämmt oder mit
erneuerbaren Energien geheizt
werden. Aber auch die Eigentü-
mer von Bestandsbauten sind
betroffen.
Heizkessel
austauschen:
Um
Energie zu sparen, müssen viele
Heizungen, die älter sind als 30
Jahre, ausgetauscht werden.
Nachträglich dämmen: Wird das
Gebäude jährlich mindestens
vier Monate lang auf 19 Grad oder
höher beheizt, muss der Eigentü-
mer ggf. nachträglich dämmen.
Dies gilt vor allem für die oberste
Geschossdecke. Grenzt diese an
einen unbeheizten, zugänglichen
Dachraum, der die Mindestan-
forderungen an den baulichen
Wärmeschutz nicht erfüllt, ist der
Hauseigentümer in der Pflicht:
Die oberste Geschossdecke oder
alternativ das ungedämmte Dach
müssen nachgedämmt werden.
Ausschlaggebend ist der Wärme-
durchgangskoeffizient (U-Wert),
der höchstens 0,24 W/(m²·K) be-
tragen darf. Für nachträgliche
Dämmmaßnahmen
empfehlen
sich hocheffiziente Materialien
wie die Mineralwolle PureOne
von Ursa mit einer Wärmeleitfä-
higkeit von 0,032 W/(mK). txn-p
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Elke Rustemeyer
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