Lokallust Haltern am See - page 41

Wie kam Haltern zu seinem Grundvermögen | 28. April 2018
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WIE KAM DIE STADT HALTERN
ZU IHREM GRUNDVERMÖGEN?
Nur wenige Städte
sind in der Lage,
im Verhältnis zu
ihrer Bedeutung und
Einwohnerzahl ein
großes Grundver-
mögen zu besitzen,
wie die Stadt
Haltern. Aber wie ist
das Grundvermögen
entstanden?
Ein Beitrag zur Geschichte der städtischen Selbstverwaltung.
Leider sind über die Zeit und die
Art des Erwerbs des Vermögens
nur wenig Urkunden vorhanden.
Der Stadt Haltern wurden schon
im Jahre 1288 die Stadtrechte
verliehen, war im 15. Jahrhundert
Mitglied der Deutschen Hanse
und hatte auch vorübergehend
das Recht einer Münzprägung. Bei
einer so starken Selbstverwal-
tung ist es ohne weiteres erklär-
lich, dass die ersten Grundstück-
serwerbungen der Stadt Haltern
schon ins frühe Mittelalter hinein-
reichen.
Die älteste vorhandene Urkun-
de stammt aus dem Jahre 1492.
Diese Urkunde wurde im genann-
ten Jahre die Niemerländereien
(der Hof zu Niemer ) für 300 Koop-
manns Gulden der Stadt Haltern
verpfändet. Anschließend an die-
sen Besitz wurde im Jahre 1566
von Sergius von Altenbochum an
Bürgermeister, Rat und Gemein-
heit der Stadt Haltern und alle
ihre Nachkommen daselbst die
sogenannte „Roßkuhle“ verkauft,
ein vollständiges mit Leibeigen-
tum besetztes Erbe und Gut.
Der Eigentumsübergang die-
ser genannten Ländereien, der
auf das 15. und 16. Jahrhundert
fällt, ist gerade für die heutige
Zeit von großer Bedeutung. Auf
einem Teil der erwähnten Gelän-
des wird heute (1929) der Stausee
errichtet. Haltern hat über die
Hälfte des notwendigen Grund
und Boden für die Errichtung der
Talsperre an das Wasserwerk Gel-
senkirchen angegeben. Der Rest
der Niemerländereien ist noch im
Besitz der Stadt Haltern, er liegt
rings um den Stausee und soll
als Erholungsgebiet ausgebaut
werden.
Fast ein Jahrhundert später
wird uns von dem nächsten grö-
ßeren Grunderwerb berichtet,
der auf der anderen Seite der
Stadt vorgenommen wird. Durch
Vergleich und Erbbeute vom
20.1.1667 und 20.5.1682 haben
Bürgermeister, Rat und Gemein-
heit der Stadt Haltern die Marken-
gerechtigkeit des adeligen Gutes
Ostendort in der Lünzumer Mark
erworben und dagegen das ihnen
gehörige Erbe Hanik in der Hof-
und Herrlichkeit Ostendorf nebst
einer übernommenen Wechse-
lung von 600 Talern abgetreten.
In der Marken- Konvention vom
23. Juli 1777 erhielt darauf die
Stadt Haltern ein Achtteil der ge-
meinen Lünzumer Holzmark.
Die Erwerbung des Sundern,
der an die Lünzumer Holzmark
angrenzt, schreibt sich vom Hofe
zu Riemen hin, wodurch auch die
Stadt sowohl in der Laversumer
als auch in der Borkenberger
Mark berechtigt gewesen ist.
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