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Sonderveröffentlichung Steuerberater
Steuerberatung Unternehmensberatung
Von der Existenzgründung, über Unternehmensaufbau
und -festigung, bis zur Nachfolgeregelung
Michael Nerka
Jahrgang 1972
Steuerberater,
Sozius seit 2005
Heinrich Mussmann
Jahrgang 1954
Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater,
Insolvenzberater DAA
Sozius und Kanzleigründer
Andreas Friedrich Schade
Jahrgang 1960
Dipl.-Ökonom, Steuerberater
Sozius seit 2000
Mussmann, Schade & Kollegen
Marler Str. 41, 46282 Dorsten
Telefon 02362-79450
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Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung
•
Lohn- und Finanzbuchführung
•
Unternehmensberatung
•
Fachberater für Testamentsvollstreckung
und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
•
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
D-46282 Dorsten - Clemens-August-Str. 33 - Tel.: 02362 9155 0
Fax: 02362 9155 50 -
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Aleff
&
Partner GmbH
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Wirtschaftsprüfung
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Steuerberatung
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Lohn- und Finanzbuchführung
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Wirtschaftsberatung
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Existenzgründungsberatung
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Testamentsvollstreckung und
Nachlassverwaltung
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Clemens-August-Str. 33
Tel.: 02362 9155 0
Fax: 02362 9155 50
Gemeinsam zum Erfolg!
Unser kompetentes Team unterstützt Sie
in folgenden Angelegenheiten:
Jedes Jahr aus Neue steht für Arbeitnehmer die meist lästige Auf-
gabe der Steuererklärung an. Stichtag in diesem Jahr ist der 31.
Mai 2016, dann müssen alle Unterlagen für das gerade abgelaufe-
ne Jahr 2015 beim Finanzamt eingegangen sein. Obwohl das deut-
sche Steuerrecht sehr komplex ist, umfangreich und zudem stän-
dig geändert wird, nutzen nur 40 Prozent der Steuerpflichtigen
die Dienste eines Steuerberaters. Doch professionelle Hilfe lohnt
sich meist, will man nicht Gefahr laufen, auf viel Geld zu verzich-
ten. Wer keine Steuererklärung abgibt, verzichtet imDurchschnitt
auf eine Steuerrückzahlung zwischen 800 und 1000
Euro. Mit Hilfe eines Steuerberaters ist oft sogar
mehr drin. Zudem gewinnt der Steuerpflichtige
den Vorteil auf Fristverlängerung bis zum 31.
Dezember. Dennoch ist die frühzeitige Abga-
be empfehlenswert. Wer eine Steuerrückzah-
lung erwarten darf, gibt dem Staat sonst unnötig
lange ein zinsloses Darlehen.
Gleichgültig ob mit
oder ohne professi-
onelle Hilfe, der Steu-
erzahler muss für die Er-
klärung seine steuerrelevanten
Belege heraussuchen und sor-
tieren. Dabei hilft ein Beratungs-
gespräch beim Steuerprofi, wel-
che Belege im Einzelfall relevant
sind und sich steuermindernd
auswirken. So lässt sich der Auf-
wand zumindest minimieren.
EINKÜNFTE:
Dazu gehört die Lohnsteuerbe-
scheinigung des Arbeitgebers
auf der neben dem Bruttolohn
auch die bereits gezahlte Lohn-
steuer, Kirchensteuer, Solidari-
tätszuschlag sowie die geleiste-
ten Sozialversicherungsbeiträge
vermerkt sind, aufgeschlüsselt
nach Arbeitnehmer und Ar-
beitgeberanteilen. Diese Daten
übermittelt mittlerweile der Ar-
beitgeber elektronisch an die
zuständigen Finanzämter. Diese
Angaben müssen in die Steuer-
formulare übertragen werden.
Sind weitere Einkünfte vorhan-
den, müssen Belege beigefügt
werden, etwa für Elterngeld, Ar-
beitslosen- und Mutterschafts-
geld, Renten oder vermögens-
wirksame Leistungen oder Ein-
künfte aus Kapitalvermögen.
Mit all diesen Daten errechnet
das Finanzamt die maximale
Einkommensteuer für das Jahr
2015.
WERBUNGSKOSTEN:
Hier müssen sämtliche Ausga-
ben gesammelt werden, die in
die Kategorie Werbungskosten
fallen. Pauschal werden jedem