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Graf Westerholt | 28. April 2018
den auf der Flaesheimer Kirmes
gewesen. Kriminalkommissar D.
ermittelte, dass beim Bauern H.
der gebürtige Oldenburger und
Zeitfreiwillige Rehme gewesen
war. Gegen alle Erwartung fand er
den Gesuchten in der Einwohner-
liste als Maschinenmeister Rehme
in einem größeren Druckerei-
Betrieb. Durch sehr geschicktes
Vorgehen konnte D. herausfinden,
dass Rehmes Verwandte H. hie-
ßen. Rehm hatte dort ein Quartier
bezogen und mit dem damaligen
Knecht dort unternahm er öfter
Streifzüge durch die Borkenberge.
Der Druckmaschinenmeister kam
ins Halterner Gerichtsgefängnis zu
einem Schwerverbrecher, der ihn
aber nur aushorchen sollte. Ver-
nehmung auf Vernehmung folgte,
und auch den Knecht des Bauern
H., inzwischen Bergmann, wurde
verhaftet. Der Mithäftling Rehmes
überredete diesen schließlich, er
möge beim Klange der Sonntags-
glocken ein Geständnis ablegen,
um die Richter zur Milde zu stim-
men. Rehme hatte bis zu diesem
Tage gegenüber dem Untersu-
chungsrichter seine Unschuld be-
teuert, dem Mitgefangenen aber
Andeutungen gemacht. Nun be-
kannte er, den Grafen Westerholt,
der ihn und seinen Begleiter auf
Wilddieberei in den Borkenbergen
ertappt hatte, mit seinem Dienst-
gewehr hinterrücks erschossen
zu haben. Der Graf habe sie beide
mit vorgehaltenem Revolver zum
Bataillonsstab nach Hullern füh-
ren wollen, habe auch unterwegs
zur Alarmierung seines Jagdper-
sonals Schüsse abgegeben. Aber
niemand sei an dem späten Abend
des 2. Mai herauf erschienen. Die
Angst, vom Bataillon entlassen
zu werden und wieder arbeitslos
dazustehen, habe ihn zum Mörder
werden lassen. Der Knecht sei mit
ihm in den Borkenbergen gewe-
sen, habe aber an der Tat nicht
teilgenommen. Bauer H. müsse
gesehen haben, dass seine beiden
Der Gedenkstein in Hullern
mit Georg Feldmeier.