Lokallust Haltern am See - page 26

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Steuern | 28. Januar 2017
Steuerberater König
Lippspieker 1
45721 Haltern am See
Tel.: 02364/ 16 90 52
Heinz-Wilhelm König
- Steuerberater -
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Stichtag in diesem Jahr für die Abgabe der Steuererklärung ist der
31. Mai 2017, dann müssen alle Unterlagen für das gerade abge-
laufene Jahr 2016 beim Finanzamt eingegangen sein. Obwohl das
deutsche Steuerrecht sehr komplex ist, umfangreich und zudem
ständig geändert wird, nutzen nicht einmal die Hälfte aller Steuer-
pflichtigen die Dienste eines Steuerberaters. Doch professionelle
Hilfe lohnt sich meist, will man nicht Gefahr laufen, auf viel Geld
zu verzichten. Wer keine Steuererklärung abgibt, verzichtet im
Durchschnitt auf eine Steuerrückzahlung zwischen 800 und 1.000
Euro. Mit Hilfe eines Steuerberaters ist oft sogar mehr drin. Zudem
gewinnt der Steuerpflichtige den Vorteil auf Fristverlängerung bis
zum 31. Dezember.
DIE VERPFLICHTENDE STEUERERKLÄRUNG
Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie zum Beispiel verpflich-
tet, wenn Sie einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt
haben, bei berufstätigen Ehepartnern einer die Steuerklasse V oder
VI hat, die Ehepartner die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor gewählt
haben, Sie Elterngeld oder Krankengeld oder eine andere Lohner-
satzleistung über 410 € bezogen haben. In diesen Fällen gilt: Ihre
Steuererklärung muss bis zum 31.5.2017 eingegangen sein.
WICHTIGE STEUERÄNDER-
UNGEN FÜR 2016
GRUNDFREIBETRAG
Der Grundfreibetrag beträgt seit
dem 1.1.2016 8.652 Euro. Der Ein-
gangssteuersatz von 14 Prozent
bleibt konstant.
LOHNSTEUER-ERMÄSSIGUNG
Für 2016 kann im Antrag auf
Lohnsteuer-Ermäßigung
erst-
mals beantragt werden, dass
der beim Lohnsteuerabzug zu
berücksichtigende Freibetrag für
zwei Jahre gelten soll, also für die
Kalenderjahre 2016 und 2017. Das
gilt entsprechend für den verein-
fachten Antrag auf Lohnsteuer-
Ermäßigung 2016.
FREISTELLUNGSAUFTRÄGE
Ab 2016 muss der Bank für einen
bereits erteilten Freistellungsauf-
trag die Identifikationsnummer
des Konto- bzw. Depotinhabers
vorliegen. Anderenfalls ist der
Auftrag unwirksam. Die Bank darf
die Nummer auch beim Bundes-
zentralamt für Steuern abfragen.
MEHR GELD FÜR ELTERN
Ab 2016 gibt es für das erste und
zweite Kind ein Kindergeld in
Höhe von 190 Euro, für das dritte
Kind 196 Euro und für das vier-
te und jedes weitere Kind je 221
Euro. Der Kinderfreibetrag fällt
ab 2016 mit 7.248 Euro ebenfalls
etwas höher aus. Der Kinderzu-
schlag wird ab dem 1.7.2016 auf
160 Euro monatlich angehoben,
aktuell beträgt er 140 Euro. Ihn
erhalten Eltern, die zwar ihren
eigenen Lebensunterhalt selbst
bestreiten können, aber nicht
genug Geld haben, um auch den
Bedarf für ihre Kinder zu decken.
Für Kinder von bis zu fünf Jahren
gibt es ab 1.1.2016 einen Unter-
haltsvorschuss von 145 Euro pro
Monat, für Kinder von 6 bis 11
Jahren von 194 Euro pro Monat.
KINDERGELD
Ab 2016 erhalten Eltern nur noch
dann Kindergeld, wenn sie der
Familienkasse die Steuer-Identi-
fikationsnummer des Kindes und
des Kindergeld-Empfängers mit-
geteilt haben. Eltern, die schon
Kindergeld beziehen und die
Identifikationsnummern
noch
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