Lokallust Haltern am See - page 57

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Region aktuell | 10. Dezember 2016
MOBIL UND BEWEGLICH
OHNE SCHMERZEN
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Spritzentechnik
durch Prof. Dr. Jürgen
Krämer an der Ruhr-
Universität Bochum
exakte Schmerzpunkt-
Lokalisierung
Effektive Schmerz-
therapie, Bearbeitung
von Muskeln, Sehnen,
Bindegewebe und
Faszien mit modernster,
innovativer Technik
kann „angeratene
Operationen“
vermeiden
Behandlung der
Schmerz-Ursache
statt reiner
Symptombehandlung
ganzheitliche
Betrachtung des
Muskel- und
Skelettsystems
Bürgerbusfahrer brauchen keinen
Personenbeförderungsschein
Nach der Berichterstattung zum
Bürgerbus Haltern in unserer No-
vember-Ausgabe ist es bei einigen
Leserinnen und Lesern zu Irritatio-
nen hinsichtlich des Personenbeför-
derungsscheins gekommen.
Zur Erläuterung: Einen Personenbe-
förderungsschein wie ihn beispiels-
weise Taxifahrer oder berufsmäßige
Busfahrer benötigen, brauchen Fah-
rerinnen und Fahrer eines Bürger-
busses nicht. Es müssen lediglich
folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbe-
förderung im Bürgerbus bekommt,
wer einen EU-Führerschein Klasse
B (früher 3) besitzt, mindestens
21 Jahre alt ist und seinen Führer-
schein seit mindestens zwei Jah-
ren besitzt. Zudem muss er seine
körperliche Eignung (G25-Unter-
suchung) gemäß Anlage 5 zur FeV
sowie das ausreichende Sehver-
mögen nachweisen und mit einem
Führungszeugnis seine persönliche
Eignung nachweisen. Wenn dies
erfolgt ist, kann bei der Straßen-
verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis
zur Fahrgastbeförderung im Pkw
für den Bürgerbusbetrieb beantragt
werden.
Im Zuge der Vereinheitlichung des
europäischen Rechts wurde seit
dem 1. Januar 1999 auch die Fahrer-
laubnisverordnung (FeV) neu gere-
gelt. Seitdem ist für die Fahrgastbe-
förderung im Pkw eine Fahrerlaub-
nis zur Fahrgastbeförderung gemäß
§ 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverord-
nung erforderlich. Die Fahrerlaub-
nis wird auf Antrag von der Stra-
ßenverkehrsbehörde für fünf Jahre
erteilt und kann jeweils wieder für
fünf Jahre verlängert werden. Die
Kosten für die Umschreibung auf
EU-Führerschein
(Kartenformat),
die G25-Untersuchung, das Bean-
tragen des polizeilichen Führungs-
zeugnisses und der Fahrerlaubnis
zur Fahrgastbeförderung werden
vom Bürgerbusverein übernom-
men. Den Fahrerinnen und Fahrern
entstehen hierfür keine Kosten.
Der Bürgerbus soll imkommen-
den Jahr montags, dienstags,
donnerstags und freitags im
Linienverkehr im Stunden-
takt ab Bahnhof Haltern im
Zeitraum zwischen 8 Uhr und
18 Uhr, mittwochs zwischen
8 Uhr und 13 Uhr und sams-
tags zwischen 9 Uhr und 14
Uhr fahren. Es werden teilwei-
se die Haltestellen des ÖPNV ge-
nutzt. Die Haltepunkte des Öffent-
lichen Nahverkehrs müssen nicht,
wie irrtümlich berichtet, mindes-
tens 500 Meter entfernt sein. Eine
Grafik mit den geplanten Linien
des Bürgerbusses ist in der No-
vember-Ausgabe der LokalLust
Haltern zu sehen.
TuS Haltern veranstaltet
U19-Sichtungstraining
Die ältesten Talentschmiede-Kicker
der U19-Junioren veranstalten am
14. Dezember 2016 (Mittwoch) ab
19 Uhr einmalig ein Sichtungstrai-
ning für interessierte Spieler der
Jahrgänge 1998, 1999 und 2000.
"Christoph Metzelder persönlich
wird die Trainingseinheit leiten und
den Jungs ein unmittelbares Feed-
back geben", so Ronald Schulz, der
zusammen mit Metzelder die Mann-
schaft in der Bezirksliga trainiert.
Erwartet werden Kandidaten, die
in einem leistungsorientierten Um-
feld, Lust auf eine fußballerische
und menschliche Weiterentwick-
lung mitbringen. Für auswertige
Spieler, die bei ihrem letzten Verein
noch nicht abgemeldet sind, ist eine
Bescheinigung zum Probetraining
notwendig.
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