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Steuern | 27. Januar 2018
Ulrich
Kortmann
Steuerberatung
Steuerberatung Ulrich Kortmann
Dipl. Finanzwirt Steuerberater
Annabergstr. 160, 45721 Haltern am See
Tel.: 02364- 32 75
FAX: 02364-16 85 99
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Ein qualifiziertes Team
berät Sie in allen steuerlichen
und betriebswirtschaftlichen Fragen.
Kind 198 Euro und für das vierte
und jedes weitere Kind je 223
Euro. Der Kinderfreibetrag fiel
mit 4.716 Euro ebenfalls etwas
höher aus. Der Erziehungsfreibe-
trag blieb unverändert bei 2.640
Euro.
UNTERHALTSVORSCHUSS
Entsprechend
der
Änderung
beim Grundfreibetrag erhöhte
sich auch der Unterhaltshöchst-
betrag auf 8.820 Euro. Durch die
Erhöhung können auch höhere
Unterhaltsleistungen steuerlich
geltend gemacht werden.
ANHEBUNG DER
KLEINBETRAGSGRENZE
BEI RECHNUNGEN
Für Rechnungen bis zu 150 Euro
gelten bisher einfachere Vor-
schriften: Auf Name und Adresse
des Käufers, Rechnungsnummer
sowie Ausweis des Nettobetrags
und der Umsatzsteuer wird hier
verzichtet. Es genügt die Angabe
des Bruttobetrags und des Um-
satzsteuersatzes (7 % oder 19 %).
Das ist vor allem bei Bargeschäf-
ten eine große Erleichterung. Die-
se sogenannte Kleinbetragsgren-
ze soll nun auf 200 Euro erhöht
werden.
Auszüge aus Wolters Kluwer GmbH
Steuerdeklarations- und Steuergestaltungsberatung
Betriebswirtschaftliche Beratung
Manfred-Benedikt Dyba
Diplom-Betriebswirt
Steuerberater
1
Mühlenstraße 32
45721 Haltern am See
Tel: 02364 5060870
Email:info@stb-dyba.de
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