Lokallust Haltern am See - page 26

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Steuern | 27. Januar 2018
René Deppe
Steuerberater
Weseler Straße 67-69
45721 Haltern am See
Fon 02364 9227-0
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Der Steuerberater
in Haltern am See.
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Existenzgründungsberatung
Lohn- u. Finanzbuchhaltung
Jahresabschlüsse
Steuererklärungen
Stichtag in diesem Jahr für die Abgabe der Steuererklärung ist wie
immer der 31. Mai 2018, dann müssen alle Unterlagen für das ge-
rade abgelaufene Jahr 2017 beim Finanzamt eingegangen sein. Da
der 31. Mai ein Feiertag ist, endet die Frist am 1. Juni 2018. Wer die
Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat bis zum 31. De-
zember 2018 Zeit. Obwohl das deutsche Steuerrecht sehr komplex
ist, umfangreich und zudem ständig geändert wird, nutzen nicht
einmal die Hälfte aller Steuerpflichtigen die Dienste eines Steuer-
beraters. Doch professionelle Hilfe lohnt sich meist, will man nicht
Gefahr laufen, auf viel Geld zu verzichten. Wer keine Steuererklä-
rung abgibt, verzichtet imDurchschnitt auf eine Steuerrückzahlung
zwischen 800 und 1.000 Euro. Mit Hilfe eines Steuerberaters ist oft
sogar mehr drin. Zudem gewinnt der Steuerpflichtige den Vorteil
auf Fristverlängerung bis zum 31. Dezember.
DIE VERPFLICHTENDE STEUERERKLÄRUNG
Zur Abgabe einer Steuererklärung sind Sie zum Beispiel verpflich-
tet, wenn Sie einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt
haben, bei berufstätigen Ehepartnern einer die Steuerklasse V oder
VI hat, die Ehepartner die Kombination IV-Faktor/IV-Faktor gewählt
haben, die Elterngeld oder Krankengeld oder eine andere Lohner-
satzleistung bezogen haben.
WICHTIGE STEUERÄNDER-
UNGEN FÜR 2017
GRUNDFREIBETRAG
Der Grundfreibetrag beträgt seit
dem 1.1.2017 8.820 Euro. Als Aus-
gleich der 2014 und 2015 entstan-
denen kalten Progression werden
zusätzlich die Eckwerte des Steu-
ertarifs um 0,73 % angehoben.
Das entspricht der Inflationsrate
des Jahres 2016 und führt ab 2017
zu einer zusätzlichen Steuerent-
lastung. Der Eingangssteuersatz
von 14 Prozent bleibt konstant.
BELEGE
Das Finanzamt fordert die Bele-
ge, die es sehen will, nur noch bei
Bedarf an. Sie müssen von sich
aus also keine Belege mehr ein-
reichen. Das gilt insbesondere für
Spendenquittungen, die Sie bis-
her zwingend vorlegen mussten.
Aus der Vorlagepflicht wird damit
eine Aufbewahrungspflicht.
ÜBERMITTLUNG
Viele Daten werden elektronisch
an das Finanzamt übermittelt,
zum Beispiel die Höhe der Ren-
tenzahlungen,
Lohnersatzleis-
tungen und Krankenversiche-
rungsbeiträge. Stellt sich heraus,
dass die übermittelten Daten
falsch sind, muss der Steuerbe-
scheid jetzt aufgehoben oder ge-
ändert werden – und zwar auch
dann, wenn die Einspruchsfrist
schon längst abgelaufen ist.
BEHINDERTEN-
PAUSCHBETRAG
Wenn Sie den Behinderten-
Pauschbetrag in Anspruch neh-
men wollen, müssen Sie dem
Finanzamt entsprechende Un-
terlagen zu Ihrer Behinderung
vorlegen. In Zukunft ist dieser
Nachweis nicht mehr jedes Jahr
nötig, sondern nur noch erforder-
lich, wenn Sie den Behinderten-
Pauschbetrag zum ersten Mal be-
antragen oder sich etwas ändert
(z. B. Grad der Behinderung) oder
das Finanzamt diesen anfordert.
KINDERGELD
2017 gab es für das erste und
zweite Kind ein Kindergeld in
Höhe von 192 Euro, für das dritte
2017
fotolia: Wolfilser
Steuerberater König
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Tel.: 02364/ 16 90 52
Heinz-Wilhelm König
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