Lokallust Auto Spezial - page 25

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AUTO
&MOBILITÄT
Gert L. Knuth
ADAC Mitglied seit 1985
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Ausgabe 11/2015
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ADAC Autoversicherung AG
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Ein Stau setzt nicht automatisch
Verkehrsregeln außer Kra˜. Au-
tofahrer
und
Motorradfahrer
sollten einiges beachten, sonst
drohen Bußgeld und Punkte. Der
ADAC hat die Spielregeln bei Au-
tobahnstaus zusammengestellt.
Die wichtigste Maßnahme im
Stau ist die Bildung einer Ret-
tungsgasse. Wer sich nicht daran
hält, dem droht ein Verwarnungs-
geld von 20 Euro.
Ohne Stau ist das Halten auf der
Autobahn und auf dem Stand-
streifen verboten. Wer dagegen
verstößt, muss ein Verwarnungs-
geld von 30 Euro zahlen. Wer so-
gar parkt, riskiert ein Bußgeld
von 70 Euro und einen Punkt.
Auch während eines Staus ist das
Telefonieren ohne Freisprechan-
lage strikt verboten, sofern der
Motor nicht ausgeschaltet ist.
Zuwiderhandlungen werden mit
einem Bußgeld von 60 Euro und
einem Punkt geahndet.
Wer im Stau steht, darf die Fahr-
bahn grundsätzlich nicht betre-
ten. Weder ein „menschliches Be-
dürfnis“ noch das Wickeln eines
Kindes stellen einen vom Gesetz-
geber anerkannten Notfall dar. In
solchen Fällen heißt es, bis zum
nächsten Park- oder Rastplatz
weiterzufahren. Laut StVO ist das
Betreten nur zur Unfallsicherung
erlaubt. Bei Zuwiderhandlung
drohen 10 Euro Verwarnungs-
geld.
Steht der Verkehr auf der Auto-
bahn bei einer Vollsperrung für
lange Zeit, wird die Polizei bei
einem kurzen Aussteigen und
„Sich-die-Beine-Vertreten“
auf
eine Anzeige verzichten. Dabei
dürfen Rettungskrä˜e nicht be-
hindert werden.
Rechts überholen ist nur dann er-
laubt, wenn der Verkehr auf dem
linken Fahrstreifen steht oder mit
höchstens 60 km/h fährt. Bei ste-
hendem Verkehr darf man rechts
mit maximal 20 km/h fahren. Ist
der Verkehr auf dem linken Fahr-
streifen in Bewegung, darf rechts
mit einer Di… erenzgeschwindig-
keit von höchstens 20 km/h über-
holt werden. Wer sich nicht daran
hält, riskiert eine Geldbuße von
100 Euro sowie einen Punkt.
Der Seitenstreifen darf nicht dazu
genutzt werden, um schneller
zum Rastplatz oder zur Auto-
bahnausfahrt zu gelangen. Wer´s
dennoch macht, riskiert 75 Euro
Bußgeld und einen Punkt.
Rückwärtsfahren oder gar wen-
den ist natürlich auch im Stau
tabu, es sei denn, die Polizei for-
dert dazu auf. Sonst droht neben
Geldbuße und Punkten auch ein
Fahrverbot.
Gestohlen oder verloren: Beim
Verlust des Führerscheins gilt es
schnell zu handeln. Ein Ersatz ist
umgehend zu bescha… en, denn
das Dokument muss während der
Fahrt immer mitgeführt werden.
Andernfalls droht ein Verwar-
nungsgeld von zehn Euro.
Wurde der Führerschein gestoh-
len, muss dies bei einer Polizei-
dienststelle angezeigt werden.
Sie stellt eine sogenannte Dieb-
stahlbescheinigung aus. Damit
kann der neue Ausweis bei der
Fahrerlaubnisbehörde beantragt
werden. Die Gebühr dafür beträgt
etwa 35 Euro. Bis zu sechs Wochen
dauert es meist, bis das neue Do-
kument persönlich bei der Füh-
rerscheinstelle abgeholt werden
kann; gegen einen Gebührenzu-
schlag ist auch eine Eilausstellung
möglich.
Verliert ein Autofahrer seinen Füh-
rerschein, muss er einen Antrag
auf Neuausstellung bei der Füh-
rerscheinstelle seines Wohnorts
stellen. Dort ist neben dem Reise-
oder Personalausweis ein aktuel-
les biometrisches Lichtbild vorzu-
legen. Für die Zwischenzeit kann
dem Autofahrer kostenpflichtig
ein „Übergangsführerschein“ für
Fahrten im Inland ausgestellt wer-
den, der nur in Kombination mit
dem Personalausweis Gültigkeit
hat. Taucht der verloren geglaub-
te Führerschein wieder auf, ist die
Führerscheinstelle unverzüglich
zu informieren.
Führerschein weg – was tun?
Spielregeln nach dem Verlust des „Scheins“
Rettungsgasse ist Pflicht, aussteigen verboten
ADAC erklärt die Spielregeln bei Autobahnstaus
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