Lokallust Haltern am See - page 48

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Region aktuell | 18. März 2017
Aufgepasst, heißt es jetzt wie-
der für alle Mofa- und Roller-
fahrer: Am 1. März beginnt das
neue Versicherungsjahr und die
alten grünen Nummernschilder
verlieren ihre Gültigkeit. Um
den Versicherungsschutz zu be-
halten, müssen Mofas, Roller
und E-Bikes ab 26 km/h mit den
neuen schwarzen Kennzeichen
ausgerüstet werden. Mit dem
Nummernschild wird bei Mofas
und Rollern die Haftpflichtversi-
cherung nachgewiesen. Deshalb
müssen alle Besitzer von Mofas,
Motorrollern, Mopeds und be-
stimmten Elektrofahrrädern die
alten grünen Kennzeichen ab-
schrauben und neue schwarze
anbringen. Alle Kleinkrafträder
mit einem maximalen Hubraum
von 50 Kubikzentimeter oder bis
zu 4 kW Motorleistung dürfen
nur mit diesem Kennzeichen auf
die Straße. Bärbel Humberg von
der
Provinzial-Geschäftsstelle
Humberg, Seck, Hörbelt & Hopp
warnt: „Das Fahren ohne gülti-
ges Kennzeichen ist strafbar.“
Daher gilt: „Wer weiter mit dem
alten Kennzeichen fährt, hat
keinen
Versicherungsschutz
und muss bei einem Unfall die
Kosten aus eigener Tasche be-
zahlen.“ Schon jetzt sind die
neuen Kennzeichen bei der
Westfälischen Provinzial ab 59
Euro erhältlich. Wer erst später
in die Saison starten möchte,
zahlt entsprechend weniger für
seinen
Versicherungsschutz.
Bärbel Humberg empfiehlt zu-
sätzlich den Abschluss einer
Teilkaskoversicherung: „Damit
sind Mofas und Roller nicht nur
gegen Unwetterschäden, son-
dern auch bei Glasbruch, etwa
des Spiegels und Blinkers, ver-
sichert. Außerdem leistet sie bei
Diebstahl, auch von Fahrzeug-
teilen.“ Und da das Verletzungs-
risiko bei Zweirädern deutlich
höher ist als bei Pkw, rät der
Provinzial Experte zusätzlich
zum Abschluss einer privaten
Unfallversicherung.
Das neue Kennzeichen gibt es
ab sofort in Ihrer Provinzial Ge-
schäftsstelle.
Mit neuem schwarzen Schild auf die Straße
Ab 1. März neue Kennzeichen für Mofas, Roller und E-Bikes
Ausgehend von den insge-
samt guten Erfahrungen im
vergangenen Jahr sieht das
Ordnungsamt in diesem Jahr
davon ab, weitergehende Be-
schränkungen für Maiwagen
festzulegen.
Insbesondere der
Umstand, dass die Maiwagen
nicht mehr auf den Hügel imWe-
stuferpark gefahren werden, hat
einen enormen Effekt bewirkt.
Denn zum einen wurde so eine
überaus gefahrträchtige Situ-
ation beseitigt, zum anderen
hatte die Aufstellung der Maiwa-
gen in der Ebene auch positive
Auswirkungen in Bezug auf die
Geräuschemissionen. Darüber
hinaus dankt die Stadtverwal-
tung ausdrücklich den Wagen-
bauern, die sich im Vorfeld an
das Ordnungsamt gewandt hat-
ten, um ihren Wagen beurteilen
zu lassen. Ein Großteil der vor-
gestellten Wagen konnte in 2016
direkt als unkritisch angesehen
werden, lediglich in wenigen
Fällen wurden einzelne Hinwei-
se gegeben, die die Wagenbauer
dankbar annahmen und auch
ausnahmslos befolgt haben.
Die Tipps bezogen sich bei-
spielsweise auf die Breite und
Höhe der Wagen oder auch da-
rauf, dass riesige Lautsprecher-
boxen in Kopfhöhe oder noch
höher angebracht waren und
deshalb als bedenklich angese-
hen wurden.
Das Ordnungsamt bietet auch
weiterhin an, neue oder umge-
baute Maiwagen vorab beurtei-
len zu lassen. Das könnte un-
nötigen Stress am Maifeiertag
schon im Vorfeld verhindern.
Meist reicht dazu bereits ein
Foto mit den wichtigsten Kon-
taktdaten aus. Dies alles schi-
cken die Feiernden per Mail an:
Keine weitere Beschränkungen
für den 1. Mai
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Haltern am See I Tel.: 0 23 64- 60 48 688
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