Lokallust Dorsten - page 42

42 Steuern
ALTERSVORSORGE:
Aufwendungen für die Altersvor-
sorge sind absetzbar. Dazu gehö-
ren etwa Beiträge zur gesetzlichen
Rentenkasse oder zu Versorgungs-
werken. Es gilt ein Höchstbetrag
von 23.712 Euro. Für 2017 erkennt
das Finanzamt nur 84 Prozent der
Aufwendungen an; 2018 sind es 86
Prozent.
ARBEITSZIMMER
:
Steuerzahler dürfen das Fi-
nanzamt nur dann an den Ko-
sten für ein häusliches Arbeits-
zimmer beteiligen, wenn der
Raum nahezu ausschließlich
beruflich genutzt wird. Ein nur
zeitweise für die Arbeit genutz-
ter Raum wird steuerlich nicht
anerkannt, stellte der Bundesfi-
nanzhof in einer Grundsatzent-
scheidung klar.
Arbeitnehmer, die nicht über-
wiegend daheim arbeiten, für
deren Tätigkeiten aber kein an-
derer Platz zur Verfügung steht
- beispielsweise Lehrer oder Au-
ßendienstmitarbeiter - können
bis zu 1250 Euro absetzen. Dies
sollten sie sich vom Arbeitgeber
Stichtag in diesem Jahr für die Abgabe der Steuererklärung ist wie immer der 31. Mai 2018, dann müssen alle Unterlagen
für das gerade abgelaufene Jahr 2017 beim Finanzamt eingegangen sein. Da der 31. Mai ein Feiertag ist, endet die Frist
am 1. Juni 2018. Wer die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat bis zum 31. Dezember 2018 Zeit.
Obwohl das deutsche Steuerrecht sehr komplex ist, umfangreich und zudem ständig geändert wird, nutzen nicht einmal
die Hälfte aller Steuerpflichtigen die Dienste eines Steuerberaters. Doch professionelle Hilfe lohnt sich meist, will man
nicht Gefahr laufen, auf viel Geld zu verzichten. Wer keine Steuererklärung abgibt, verzichtet im Durchschnitt auf eine
Steuerrückzahlung zwischen 800 und 1.000 Euro. Mit Hilfe eines Steuerberaters ist oft sogar mehr drin. Zudem gewinnt
der Steuerpflichtige den Vorteil auf Fristverlängerung bis zum 31. Dezember.
Die Steuererklärung liegt auf dem
Tisch. In unserer zweiten Folge
„Steuererklärung 2017“ geben wir
Ihnen weitere Hinweise, die bis
zum 1. Juni spätestens abgegeben
werden muß. Wir haben einmal
zusammen gestellt, was Sie alles
absetzen können:
schriftlich bestätigen lassen,
das erleichtert den Umgang mit
dem Finanzamt.
AUSLANDSSTUDIUM
:
Wenn ihr Kind außerhalb Euro-
pas studiert, sollte es in jedem
Fall seinen Erstwohnsitz bei den
Eltern behalten oder wieder an-
melden - Eltern haben dann wei-
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