Spielplätze ab Donnerstag wieder frei

von Ulf Steinböhmer

Am heutigen Montag, 4. Mai, tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Kraft. Neben der Beibehaltung des geltenden Kontaktverbots und der Maskenpflicht, die nun auch auf Kultur- und Freizeiteinrichtungen ausgeweitet wird, enthält die neue Verordnung einige Lockerungen, die auch für Haltern am See relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel: 

1. Ab Montag, 4. Mai, dürfen Friseurinnen und Friseure wieder tätig werden. Auch Dienstleistungen der medizinischen und kosmetischen Fußpflege sind wieder erlaubt. Dabei gelten Hygieneauflagen, wie z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von Dienstleistern und Kunden sowie die Beschränkung der Personenanzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter. Weiterhin nicht erlaubt sind Maniküren, Gesichts- und Kosmetikbehandlungen sowie das Tätowieren. 

2. Ab Donnerstag, 7. Mai, sind die Spielplätze wieder geöffnet. Dabei verweist die Stadtverwaltung an die Eigenverantwortung der Menschen und die Hygienevorschriften des RKI. So weit es geht, soll der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Noch nicht abgebaut wird allerdings der Bauzaun in der Stadtmühlenbucht am Wasserspielplatz. Hier steht noch die Inbetriebnahme der Wasserläufe aus. Dazu müssen auch Wasserproben entnommen und analysiert werden. Erst danach kann der Spielplatz freigegeben werden. 

 3. Auch Bildungseinrichtungen wie die VHS und die Musikschule dürfen unter Einhaltung strenger Hygiene- und Abstandsregeln wieder öffnen. „Unser Team freut sich sehr über diese Entwicklung“, sagt VHS-Leiterin Ester-Joy Dohmen. „Wir werden jetzt so schnell wie möglich prüfen, welche Kurse wieder angeboten werden können.“ Wahrscheinlich könnten die ersten Kurse bereits ab dem 18. Mai wieder durchgeführt werden, so Dohmen. Über die neuen Angebote wird die VHS kurzfristig informieren. 

Auch die Musikschule arbeitet daran, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um einen Unterricht unter Berücksichtigung der vorgegebenen Hygienemaßnahmen anbieten zu können. Dazu zählt u.a. die Beschaffung geeigneter Spuckschutzwände. In Musikschulen ist nur Einzelunterricht zulässig, in atmungsaktiven Fächern (Gesang, Blasinstrumente) ist eine Raumgröße von mindestens zehn Quadratmetern pro Person vorzusehen. „Da der Schutz der Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte weiterhin oberstes Priorität hat, wird die Musikschule ihren Betrieb erst dann wieder aufnehmen, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden konnten. Dies wird voraussichtlich noch etwa eine Woche in Anspruch nehmen“, sagt Musikschulleiterin Verena Voß.

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