Gartenstreitfälle

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Gartenstreitfälle

Was darf ich im Garten machen und was nicht?

Wie im täglichen Alltagsleben, gehört Rücksichtnahme auch bei der Garten- oder Balkonnutzung dazu, um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten. Nicht nur in NRW gibt es dazu Gesetze, die bei Verstoß eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Was ist aber nun gestattet und was nicht? Dieser Frage bin ich nachgegangen.

Die Katze Ihres Nachbarn benutzt Ihren Garten regelmäßig, um ihr Geschäft zu verrichten? Jede Woche finden im Garten nebenan bis spät nachts Grillfeste statt oder die Äste ragen vom Nachbargrundstück hinüber zu Ihnen. Solche Anlässe führen oft zu Nachbarschaftsstreitigkeiten, die nicht selten beim Schlichter oder vor Gericht landen. So weit muss es nicht kommen, wenn sich jeder an die bestehenden Gesetze hält und Rücksicht auf seine Mitmenschen nimmt.

Foto: pexels Sora Shimazaki

Fangen wir bei den Lärmquellen an.
Sonn- und feiertags sind in der Regel Rasenmähen und der Betrieb anderer motorbetriebenen Maschinen verboten. Das gilt auf alle Fälle für gewerbliche Arbeiten, bei privaten Handlungen im Garten wird das Gesetz teilweise etwas großzügiger ausgelegt. Nicht an die Ruhezeiten halten können sich natürlich Babys und Kleinkinder. Ihr Schreien ist nicht zu kontrollieren und muss daher hingenommen werden. Ab einem bestimmten Alter müssen sich jedoch auch ältere Kinder an diese Ruhezeiten halten. Das gilt ebenso für das Bellen eines Hundes. Dauert das Kläffen länger als 60 Minuten am Stück, so gilt dies als Lärmbelästigung.

Kippen und anderer Abfall
Dass das Wegwerfen Zigarettenstummeln nicht nur die Natur schädigt und auch jeden anderen Ort ungepflegt aussehen lässt, das sollte mittlerweile eigentlich jedem bekannt sein. Eine Kippe in der Natur braucht bis zu 15 Jahre, um zu verrotten und verseucht dabei etwa 50 Liter Wasser. Das dort gelöste Nikotin vergiftet zahlreiche Wasserlebewesen, die daran qualvoll sterben. Und gesundheitsfördernd kann es für im Garten spielende Kleinkinder gewiss auch nicht sein. „Wer nicht hören will, der muss fühlen“, heißt es so schön und muss daher mit mindestens 55 Euro tief in seine Tasche greifen, wenn er dabei erwischt wird, Zigarettenstummel achtlos wegzuwerfen. Übrigens zählt auch Hundekot zum Abfall und muss entfernt werden.

Pflanzen
In der Regel darf ich pflanzen, was mir gefällt (und der Vermieter zustimmt), aber auch hierbei gibt es Ausnahmen. Pflanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sind natürlich davon ausgenommen. Ragen Äste vom Nachbarn auf eigene Grundstücke, so muss dieser zunächst schriftlich aufgefordert werden, sie zu entfernen. Auch Obst darf nicht von herüberragenden Ästen gepflückt werden.

Freizeit
Grillen ist natürlich im Garten ebenfalls normalerweise erlaubt, allerdings sollten die Nachbarn dabei durch den Rauch nicht belästigt werden. Größere Grillfeste dürfen lediglich zu bestimmten (Uhr-) Zeiten und auch nur zeitlich begrenzt stattfinden. Während des Grillens und natürlich auch außerhalb dieser Zusammenkunft dürfen Sie sich nackt im Garten sonnen, sofern ein Sichtschutz zum Nachbarn besteht. Bei einem nackten Gartenzwerg sieht es dagegen anders aus, er muss auch bei Sichtkontakt toleriert werden. Erst bei anderen „anstößigen“ Gartenskulpturen, wie beispielsweise mit erhobenen Mittelfinger, muss der Zwerg entfernt werden. Ein Fahnenmast mit dem Lieblingsverein ist auf jeden Fall gestattet, ich weiß jedoch nicht, wie es sich mit der Fahne eines nackten Gartenzwerges verhält.

Tiere
Da der Halter einer frei laufenden Katze nicht kontrollieren kann, welche Wege sie nimmt, muss ein Gartenbesitzer hinnehmen, dass sie sich auch in seinem Garten bewegt. Bei Hunden dagegen sieht es anders aus, sie müssen im Garten nicht geduldet werden. Hingenommen werden muss ebenso die Hühnerhaltung nebenan, sofern das Federvieh nicht zu laut ist. Frösche hingegen können so laut quaken, wie sie mögen, die meisten von ihnen stehen unter Artenschutz und dürfen eh nicht ohne weiteres aus dem Teich entnommen werden. Zudem droht hier ein empfindliches Bußgeld, ebenso, wenn ein Maulwurf getötet wird.

Es gibt noch zahlreiche weitere Anlässe, um miteinander in Streit zu geraten. Dazu gehören beispielsweise die Vogelfütterung, die Kameraüberwachung oder das Aufstellen von Spielgeräten. Aber wie bereits gesagt, mit ein wenig Rücksichtnahme lässt es sich doch viel besser leben.

Foto: pexels Kelly

Text: Martina Jansen

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