Die elektronische Patientenakte
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Die elektronische Patientenakte
Ihre Nutzung ist für Patienten freiwillig
Seit dem 1. Januar 2021 stellen die Krankenkassen Ihnen als gesetzlich Versicherte eine App für die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Hierbei können Sie mithilfe Ihres Tabletts oder Smartphones Ihre medizinischen Befunde, Dokumente, Arztbriefe, Laborwerte und Medikamentenverordnungen sowie Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen einscannen und anschließend in der ePA hochladen. Auch persönliche Notizen können hier eingestellt werden, denn noch haben nur Sie Einsicht in die Akte. Ab dem 15. Februar 2025 wird sie nach der Pilotphase dann für alle gesetzlich Versicherten in NRW bereitgestellt.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig, wer sie nicht nutzen möchte, kann direkt bei der Krankenkasse widersprechen.
Der Kreis derjenigen, die diese Daten einsehen darf, ist gesetzlich geregelt, darüber hinaus haben Sie als Patient die Kontrolle über sämtliche Daten und entscheiden alleine, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden, wer sie überhaupt und über welchen Zeitraum einsehen darf. Direkt in der App können Sie beispielsweise festlegen, welches Krankenhaus oder welche Apotheke keinen Einblick in die elektronische Patientenakte haben oder dass die Medikamentenliste nicht hochgeladen werden soll.
Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Sie müssen sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN), die von der jeweiligen Krankenkasse bereitgestellt wird, freischalten. Damit Ihre ausgewählten Ärzte oder Apotheker die jeweils für sie freigeschalteten Daten einsehen können, benötigen sie neben ihrem Heilberufsausweis ebenfalls eine PIN. So wird sichergestellt, dass ohne Ihre Einwilligung niemand Ihre Gesundheitsdaten hochladen oder einsehen kann.
Wenn Sie die ePA ohne App verwenden möchten, so können Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte sowie der von der Krankenkasse erteilter PIN Ihre elektronische Patientenakte auch direkt in der Praxis nutzen und dort zudem auch Ihre persönlichen Daten hochladen lassen, sofern sie digital vorliegen.
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de
Text: Martina Jansen
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