Weihnachten und Silvester
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Weihnachten und Silvester
Was an den Feiertagen erlaubt ist – und was nicht
Die Corona-Pandemie wirft ihre Schatten auch auf die bevorstehenden Feiertage. Leider wird es auch über Weihnachten und den Jahreswechsel erforderlich sein, Kontakte zu meiden, um sich selbst und andere vor Neuinfektionen zu schützen. Folgende Regelungen gelten an diesen Tagen:
Grundsätzlich gilt zunächst bis zum 10. Januar: Treffen dürfen sich grundsätzlich höchstens fünf Personen ab 15 Jahre aus nur zwei Haushalten – Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt.
Heißt konkret: Gehören dem eigenen Haushalt z.B. Eltern und zwei Kinder ab 15 Jahre an, darf nur eine weitere Person dazukommen. Anderes Beispiel: Ein Ehepaar dürfte ein weiteres Ehepaar begrüßen, eine fünfte Person müsste dann aus einem dieser beiden Haushalte kommen
An den Weihnachtstagen (24. bis 26. Dezember) werden die Kontaktbeschränkungen etwas gelockert: Das Zusammentreffen des eigenen Hausstandes mit höchstens vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (hierzu zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige) ist zulässig. Auch hier werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt
Für die gesamte Geltungsdauer der aktuellen Corona-Schutzverordnung gilt: „Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.“ Bedeutet insbesondere für Silvester: Auch privat sind Feiern nicht zulässig.
Das Zuprosten auf Abstand mit Nachbarn um Mitternacht im „öffentlichen Raum“ ist erlaubt – aber bitte mit Saft oder Wasser, auf jeden Fall alkoholfrei. In der Verordnung heißt es wörtlich: „Im öffentlichen Raum ist der Verzehr von alkoholischen Getränken untersagt“ – und das nicht nur zu Silvester, sondern generell bis zum 10. Januar. Dabei gilt auch hier: Es treffen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Bitte bedenken Sie: Jedes dieser Treffen wäre ein Kontakt und ein Infektionsrisiko – das mit Maske und Abstand vielleicht gering, aber dennoch gegeben ist.
Feuerwerk zu zünden ist zwar nicht grundsätzlich verboten, aber in diesem Jahr werden keine Böller und Raketen verkauft. Der Bund hat für dieses Verkaufsverbot die „Sprengstoffverordnung“ geändert. Der Gesetzgeber will damit zwei Ziele erreichen:
Es soll verhindert werden, dass sich – wie leider in jedem Jahr – viele Menschen beim Hantieren mit Böllern und Raketen verletzen und die Kapazitäten in Krankenhäusern binden.
Das Abbrennen von Feuerwerk lockt ganze Nachbarschaften auf die Straße – unter Corona-Bedingungen wären das unzulässige Ver- und Ansammlungen.
Wem trotz der unverändert hohen Infektionszahlen die Einsicht in diese Regelungen schwer fällt und vielleicht im eigenen Umfeld (noch) niemanden kennt, der an oder mit einer Corona-Infektion verstorben ist, der mit einem schweren Verlauf um sein Leben kämpfen muss(te) oder an Spätfolgen leidet – der sei auf die möglichen Bußgelder hingewiesen:
Wer eine Party veranstaltet, zahlt im Regelfall 500 Euro, wer daran teilnimmt 250, ebenso teuer wird es, wenn sich mehr Menschen treffen als erlaubt – und das für jeden in der Runde. 100 Euro kostet Alkoholverzehr im öffentlichen Raum. Und wer Alkohol nach 23.00 Uhr verkauft (bis 6.00 Uhr am nächsten Tag) riskiert ebenfalls ein Bußgeld – in Höhe von 500 Euro.
Die Stadt Dorsten wird insbesondere in der Silvesternacht Kontrollen durchführen und auch nach Hinweisen auf Regelverstöße Bußgeldverfahren einleiten.
Wir – die Stadtverwaltung Dorsten – haben zum Jahresende eine Bitte:
Nehmen Sie uns bitte ab, dass die Stadt Dorsten und ihre Beschäftigten an diesen besonderen Tagen nicht die Spaßbremsen und Spielverderber sind, weil uns das so viel Freude bereiten würde. Auch unsere Kolleginnen und Kollegen haben Angehörige, würden selber gerne mit der Familie in großer Runde am Tannenbaum sitzen oder fröhlich in ein neues Jahr tanzen.
Wir informieren über die Anordnungen der Corona-Schutzverordnung, kontrollieren die Einhaltung der Regeln, sanktionieren nötigenfalls Verstöße und verzichten privat auch auf vieles, was uns lieb und kostbar ist, weil wir damit Verantwortung übernehmen. Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, für ihre Gesundheit. Verantwortung im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Und Verantwortung dafür, dass unser Gesundheitssystem all diejenigen gut versorgen kann, die dringend medizinische Hilfe brauchen. Das gelingt nur, wenn es nicht zu schnell zu viele sind.
Wir sind sehr dankbar, dass der größte Teil der Dorstener Bürgerinnen und Bürger dies genauso sieht und mit Solidarität und Verstand, mit Rücksichtnahme und Vernunft den Kampf gegen die Pandemie unterstützt.
Text: Stadt Dorsten