Versand der Bescheide über Grundbesitzabgaben
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Versand der Bescheide über Grundbesitzabgaben
Unstimmigkeiten können meist unbürokratisch behoben werden
Die Stadtverwaltung Dorsten verschickt ab Montag, 17. Januar, die Bescheide über Grundbesitzabgaben für 2022. Weil mit der Aufbereitung der Daten bereits vor vier Wochen begonnen werden musste, sind nur Vorgänge berücksichtigt, die bis zum 17.12.2021 bearbeitet werden konnten. Zu danach eingegangenen Anträgen oder Mitteilungen werden ab dem 18. Januar 2022 Änderungsbescheide versandt.
Wer Einwendungen gegen den Bescheid geltend machen möchte, kann Widerspruch erheben. Die Frist hierfür beträgt einen Monat. Einzelheiten ergeben sich aus der Rechtsbehelfsbelehrung der Bescheide.
In vielen Fällen können Unstimmigkeiten allerdings ohne förmlichen Widerspruch und unbürokratisch behoben werden. Wer das Gefühl hat, dass Daten durch Missverständnis, Rechenfehler, Zahlendreher oder aufgrund einer anderen offenbaren Unrichtigkeit falsch sind, sollte Kontakt mit der Steuerabteilung aufnehmen.
Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Verwaltung darum, von persönlichen Vorsprachen abzusehen. Falls Sie dennoch eine persönliche Vorsprache für erforderlich halten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Um die Einhaltung der „3G-Regelung“ wird gebeten.
Melden Sie sich möglichst telefonisch oder per Email (kommunale-finanzen@dorsten.de) oder Fax
(02362 / 66 5722). Bei Telefonaten müssen Sie jedoch mit Wartezeiten rechnen, da es erfahrungsgemäß zu zahlreichen Anfragen kommt und die Steuerabteilung nur schwer erreichbar sein wird.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bemüht, Anfragen möglichst rasch zu beantworten. Die Antwort kann dennoch einige Tage dauern. Hierfür bittet die Verwaltung um Verständnis.
Falls Sie noch keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist dem Abgabenbescheid diesmal ein Vordruck für das Sepa-Lastschriftmandat beigefügt. Mit einer Einzugsermächtigung wird die Arbeit der Stadtkasse erleichtert, da fällige Beträge automatisiert eingezogen und verbucht werden können. Sie können damit auch Kosten für einen Zahlungsverzug vermeiden. Denn bei verspäteten Zahlungen entstehen Mahn- und Vollstreckungsgebühren sowie Säumniszuschläge (1% pro Monat) nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollten Sie sich aufgrund besonderer Umstände außerstande sehen, rechtzeitig zu zahlen, können Sie einen Stundungsantrag stellen. Ein solcher Antrag ist vor Fälligkeit einer Zahlung einzureichen. Umstände für Zahlungsschwierigkeiten sind darzulegen und nachzuweisen.
Wer bereits ein Lastschriftmandat erteilt hat, findet dazu die Angaben auf dem Abgabenbescheid.
Zum 01.01.2025 ist die Grundsteuer neu festzusetzen. Das Finanzamt hat dazu in 2022 neue Grundsteuerwerte zu ermitteln. Den Grundbesitzabgabenbescheiden ist eine Anlage beigefügt, mit der das Finanzamt über die Hintergründe und das in 2022 durchzuführende Verfahren informiert. Nähere Auskünfte werden Sie aber erst ab April 2022 erhalten können.
Auf www.dorsten.de finden interessierte Bürgerinnen und Bürger Informationen zu den einzelnen Abgaben. Eine Übersicht in Kürze:
- Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B bleiben gegenüber 2021 unverändert.
- Die Müllgebühren für die Restmüllabfuhr haben sich nicht geändert.
- Die Abwassergebühr für Schmutzwasser muss um 18 Cent auf bei 2,45 Euro je Kubikmeter Abwasser angehoben werden.Die Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser hat sich nicht geändert.
- Die Straßenreinigungsgebühren für die Sommerwartung und den Winterdienst haben sich erhöht.
- Die Gebühren für die Gewässerunterhaltung sind ebenfalls gestiegen.
Text: Stadt Dorsten