Verkehrsüberwachung
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Verkehrsüberwachung
Stadt stellte 2020 insgesamt 17 226 Geschwindigkeitsverstöße fest
Die Zahl der Verwarnungen für Falschparker und auch die Zahl der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen sind im vergangenen Jahr gesunken. Die Einnahmen aus der Überwachung des ruhenden und des fließenden Verkehrs betragen insgesamt 516 678,36 Euro.
Überwachung des fließenden Verkehrs:
Die beiden Radarwagen der Stadt Dorsten haben im Jahr 2020 insgesamt 17 226 (im Vorjahr 25 741) Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Dabei waren 703 (1035) Temposünder so schnell unterwegs, dass sie statt einer Verwarnung ein Bußgeld bezahlen mussten. Bei weiteren 1094 (1747) Verkehrsteilnehmern wurde aus einer Verwarnung ein Bußgeldbescheid, weil sie nach der ersten Aufforderung nicht bezahlt haben. 61 (81) Verkehrsteilnehmer haben die zulässige Geschwindigkeit so gravierend überschritten, dass sie mit einem Fahrverbot belegt wurden. Die Summe aus Verwarnungen und Bußgeldern aus der Geschwindigkeitsüberwachung beträgt für das Jahr 2020 insgesamt 440 968,11 Euro (502 414,00 Euro).
Die Summe der festgestellten Verstöße, der Verwarnungen, der Fahrverbote und auch der verhängten Verwarn- und Bußgelder liegen unter den Zahlen von 2018 und 2019. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Während der Lockdown-Wochen war deutlich weniger Verkehr auf den Straßen unterwegs, mithin sank auch die Zahl der erfassten Verstöße. Zudem waren die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes stark gebunden in der Kontrolle der Corona-Regeln und der Bürgerinformation dazu. Diese Aufgabe hatte hohe Priorität, so dass die Radarwagen der Stadt Dorsten weniger Stunden im Einsatz waren.
Dennoch liegen diese Zahlen immer noch deutlich über den Werten bis 2017, als es in Dorsten nur einen Radarwagen mit einer Kamera gab. Mit Anschaffung des zweiten Fahrzeugs, das zudem mit zwei Kameras jeweils in beide Fahrtrichtungen misst, und der Gründung des Kommunalen Ordnungsdienstes wurden 2018 sowohl die technischen wie die personellen Voraussetzungen für eine wirksamere Geschwindigkeitsüberwachung wieder hergestellt.
Dass ertappte Verkehrssünder über ein Fahrverbot oder ein Bußgeld schimpfen, liegt auf der Hand. Zugleich ist aber auch festzustellen, dass viele Bürgerinnen und Bürger Kontrollen begrüßen. Zu schnelles Autofahren ist nicht nur eine Belästigung, sondern eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Dies wird auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern so empfunden und eine wirksame Kontrolle eingefordert. Wichtig dabei: Die Stadt registriert keine Bagatellverstöße, sondern die Messgeräte lösen jeweils erst ab einer Tempoüberschreitung von 9 km/h aus.
Festzustellen ist auch: Seitdem die Stadt Dorsten die Möglichkeiten der Geschwindigkeitsmessungen in der beschriebenen Form ausgeweitet hat, ist die Zahl der Beschwerden über „Raserei“ deutlich zurückgegangen. Da diese Beschwerden an vielen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung eingehen, können sie statistisch nicht erfasst werden. Der Rückgang ist aber offensichtlich. Gleichzeitig erreicht die Stadt auch Dank für den Einsatz der beiden Radarwagen.
Die Stadt Dorsten ist nicht frei in der Auswahl der Messstellen für die Geschwindigkeitsüberwachung. Jeder Einsatzort muss mit der Polizei abgestimmt werden. Blitzen darf die Stadt nur an Stellen, an denen nach vorhergehenden Erhebungen die zulässige Geschwindigkeit deutlich und von einer Mehrzahl der Fahrzeugführer überschritten wird oder an besonderen Gefahrpunkten wie Schulen, Kindergärten oder Altenheimen. Im Stadtgebiet gibt es rund 160 zugelassene Messstellen.
Der Stadt Dorsten ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit insgesamt ein wichtiges Anliegen. Deshalb wurden auch statt der früher nur einen insgesamt vier Tempomesstafeln angeschafft, die im Stadtgebiet an wechselnden Stellen die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. Die Stadt unterstützt auch Privatleute und Nachbarschaften, die selber eine solche Tafel anschaffen möchten. Dies ist allerdings nur an städtischen Straßen möglich.
Überwachung des ruhenden Verkehrs: Im Bereich „ruhender Verkehr“ wurden 2020 insgesamt 4925 (Vorjahr 7725) Fahrzeughalter verwarnt. Die Zahl ist die niedrigste der letzten vier Jahre. Grund auch hier: Es fanden weniger Kontrollen statt, weil der KOD in Corona-Themen gebunden war und es steuerten auch insgesamt weniger Besucher die „Brennpunkte“ der Parkraumüberwachung an, etwa die Dorstener Innenstadt. 8 (14) Fahrzeuge waren so störend geparkt, dass sie abgeschleppt werden mussten. 444 (959) Empfänger eines „Knöllchens“ haben nicht oder so verspätet bezahlt, dass anstelle der ursprünglichen Verwarnung ein Bußgeld erlassen wurde. Die Einnahme aus der Überwachung des ruhenden Verkehrs beträgt 75 710,25 Euro (106 605,05 Euro).
Text: Stadt Dorsten