Verkaufsoffene Sonntage

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Verkaufsoffene Sonntage

Am kommenden Sonntag (8.11.) dürfen die Läden nicht öffnen, Land gestattet fünf Sonntagsöffnungen der Geschäfte ab dem 29. November

Aufgrund mehrerer Nachfragen stellt die Stadt Dorsten klar, dass es am kommenden Sonntag, 8. November, keinen verkaufsoffenen Sonntag in Dorsten geben wird.
Ursächlich für die missverständliche Situation sind zwei verschiedene Ankündigungen der Landesregierung NRW.

Diese hatte im Sommer zunächst zusätzliche verkaufsoffene Sonntag zugelassen. Die Stadt hatte danach eine Verordnung entworfen, die tatsächlich zunächst unter anderem den 08.11. und 29.11. als verkaufsoffene Sonntage freigeben sollte. Nach erfolgreichen Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gegen ähnliche Regelungen in anderen Kommunen hatte der Rat der Stadt Dorsten diese Verordnung allerdings erst gar nicht beschlossen.

Die seit diesem Montag geltende Corona-Schutzverordnung für das Land NRW sieht nun landeseinheitliche verkaufsoffene Sonntage vor. Die zusätzlichen Tage sollen das vorweihnachtliche Einkaufsgeschehen entzerren.

Gemäß § 11 Absatz 3 der Corona-Schutzverordnung dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise öffnen an den Sonntagen

  • 29. November 2020,
  • 6. Dezember 2020,
  • 13. Dezember 2020 und
  • 20. Dezember 2020 sowie am
  • 3. Januar 2021

Jeweils zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr.

Der Einzelhandel muss neben den unverändert geltenden Regeln zum Infektionsschutz auch an diesen Tagen sicherstellen, dass sich nicht mehr als je ein Kunde / eine Kundin je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhält.

Text: Stadt Dorsten

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