Stadt Dorsten fördert „Gebäudegrün“
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Stadt Dorsten fördert „Gebäudegrün“
Infoveranstaltung zu Dach- und Fassadenbegrünung am 18. August 2021
Für die Begrünung von Häusern können Bürger_innen nun attraktive Zuschüsse beantragen: Dank eines Förderprogramms trägt die Stadt Dorsten die Hälfte der entstehenden Kosten bei der Begrünung von Dächern und Fassaden. Das Programm ist ein Baustein der „Klimaanpassung“ in der Stadt Dorsten und hilft Bürger_innen, dazu einen individuellen Beitrag zu leisten.
Basierend auf einer Bedarfsabfrage im März 2021 beantragte die Stadtverwaltung Landesmittel zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen für private oder gewerblich genutzte Gebäude. Die Mittel in Höhe von 140 000 Euro wurden der Stadt Dorsten kürzlich bewilligt. Ermöglicht wird dies im Rahmen der Förderung des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“, aufgelegt durch das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW).
Ab August können Hausbesitzer, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte sowie Gewerbebetriebe Zuwendungen für Gebäudebegrünungen beantragen. Hierbei gilt das so genannte Windhund-Prinzip. Für den Antrag müssen drei Angebote von Fachfirmen eingeholt werden. Dabei ist sowohl das Material als auch die Arbeitsleistung eines Fachunternehmens förderfähig. Wichtig zu beachten ist der kurze Förderzeitraum. Anträge können nur bis Ende des Jahres gestellt werden.
Nicht förderfähig sind Neubauten (auch Nebengebäude) die jünger als fünf Jahre sind. Eine Förderung wird ebenfalls nicht ausgesprochen, wenn Gebäudebegrünung seitens gültiger Bauvorschriften bzw. Festsetzungen am Standort ohnehin gefordert wird. Dies ist entsprechend durch den Eigentümer nachzuweisen. Auch bereits begonnene oder umgesetzte Maßnahmen können nicht im Nachhinein gefördert werden.
Alle Details zur Förderung, zu beachtenden Fristen und den allgemeinen Vorteilen von Gebäudegrün werden in Kürze über die städtische Homepage auf www.dorsten.de/gebaeudegruen abrufbar sein. Hier befinden sich neben dem Antragsformular auch ein Merkblatt und die Richtlinie des Landes NRW zu den Förderbedingungen.
Kostenloses Info-Angebot gemeinsam mit dem Bundesverband Gebäudegrün e.V.
Zum Start des Förderprogrammes wird am 18. August im Zeitraum von 18 bis 20 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung durch die Stadt Dorsten in Kooperation mit der Volkshochschule Dorsten und dem Bundesverband Gebäudegrün (BuGG) angeboten.
Dabei erhalten Interessenten eine Übersicht über mögliche Formen von Dach- und Fassadenbegrünungen. Im Anschluss daran wird das Förderprogramm der Stadt Dorsten erläutert.
Eine Online-Anmeldung für diese Infoveranstaltung ist ab dem 13. August möglich über das Kursbuchungssystem der VHS (Kursnummer 212 1184). Vorherige Anmeldungen sind außerdem telefonisch möglich über das Servicebüro der VHS unter 02362 / 66 41 64 oder 02362 / 66 41 60 sowie per E-Mail an vhs-und-kultur@dorsten.de.
Weitere Infos zum Förderprogramm Gebäudegrün gibt es im Planungs- und Umweltamt der Stadt Dorsten unter 02362 / 66 49 02 oder 02362 / 66 49 32.
Info Gebäudegrün:
Dach- und Fassadenbegrünungen stellen einen wichtigen Baustein der Klimaanpassung dar. Sie nehmen auf vielfältige Art und Weise positiven Einfluss auf Ihre Umwelt. Begrünte Dächer und Flächen können Niederschlag speichern und zeitverzögert ableiten. Sie sind damit ein kleiner, aber wichtiger Beitrag auf dem Weg zur „Schwammstadt“. Gebäudebegrünung kühlt die darunter liegenden Räume. Dies trägt insbesondere in heißen Sommermonaten zu einem angenehmen Raumklima bei. Die Vegetationsschicht sorgt für die Bindung von Kohlenstoffdioxid sowie Feinstaub aus der Umgebungsluft. Die Pflanzen bieten vielen Tieren einen wertvollen Lebensraum.
Foto oben rechts: Beispiel für Dach- und Fassadenbegrünung
Text: Stadt Dorsten
Foto: Bundesverband Gebäudegrün e.V.