Stadt Dorsten bittet an Silvester um Solidarität und Rücksichtnahme
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Stadt Dorsten bittet an Silvester um Solidarität und Rücksichtnahme
Stadtverwaltung appelliert aufgrund der Corona-Pandemie, kein Feuerwerk zu zünden
Der Jahreswechsel rückt näher. Für Silvester/Neujahr wird es aufgrund der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr Einschränkungen geben. Um die Zahl der Unfälle vor und in der Silvesternacht zu reduzieren und die Kapazitäten in den Krankenhäusern für COVID-19-Patient_innen zu schonen, hat der Bundesrat ein generelles Verkaufs- und Überlassungsverbot pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie II beschlossen. Dazu gehören etwa auch Feuerwerksraketen oder Batteriefeuerwerke.
Darüber hinaus sind selbstverständlich die Regeln der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW einzuhalten: https://www.land.nrw/corona. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
In Dorsten wird es kein generelles Zündverbot für Silvesterfeuerwerk auf ausgewählten Plätzen im Stadtgebiet geben. Die Stadt Dorsten appelliert jedoch an alle Bürger_innen, kein Feuerwerk zu zünden.
Sollten Bürger_innen entgegen des dringenden Appells dennoch Feuerwerk zünden, hat das Ordnungsamt die wichtigsten Bestimmungen zusammengefasst und mahnt generell zur Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist generell verboten. Darüber hinaus dürfen Personen unter 18 Jahren Feuerwerkskörper der Klasse II grundsätzlich weder aufbewahren noch abbrennen. Eltern sollten im Interesse der Gesundheit ihrer Kinder darauf achten, dass diese nicht in Besitz von solchen Feuerwerkskörpern gelangen können. Leider sind Unfälle und Sachschäden, die bei unsachgemäßer Verwendung durch das Zünden von Feuerwerk entstehen, keine Seltenheit. Das Ordnungsamt bittet deshalb dringend, bei Verwendung die entsprechenden Hinweise auf den Verpackungen und Feuerwerkskörpern zu beachten.
Genutzte Feuerwerkskörper sollten generell im Restmüll entsorgt werden. Hinweise des Herstellers sind bei der Entsorgung aber unbedingt zu beachten. Bei der Entsorgung sollte sichergestellt werden, dass die genutzten Feuerwerkskörper nicht mehr brennen oder glimmen. Ungenutztes Feuerwerk darf nur nach entsprechender Vorbereitung entsorgt werden, so dass die Körper nicht mehr entzündlich sind. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger_innen, die Überreste der Feuerwerkskörper ordnungsgerecht zu entsorgen.
Text: Stadt Dorsten