St. Elisabeth-Krankenhaus führt neue Regelung für Besucher ein

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

St. Elisabeth-Krankenhaus führt neue Regelung für Besucher ein

Ab dem 18. Mai 2020 führt der KKRN-Klinikverbund, zu dem das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus gehört, gemäß den Vorgaben des Landes NRW eine neue begrenzte Besuchsregelung ein.

Der „1-1-1-1-Regel“ zufolge darf ab Montag einmal täglich ein Patient von einem einzigen Besucher für eine Stunde besucht werden. Die Besuchszeit beschränkt sich auf den Zeitraum zwischen 15 und 20 Uhr. Ausnahmen in Einzelfällen bedürfen der ärztlichen Anordnung.  

Bedingung für den Krankenhausbesuch
„Voraussetzung für den Besuch in unseren Krankenhäusern ist jedoch, dass der Besucher gesund ist und keine Symptome einer Covid-19-Infektion aufweist. Außerdem ist es erforderlich, dass er durchgängig eine möglichst selbst mitgebrachte Mund-Nasen-Bedeckung trägt, einen Abstand von 1,5 Metern einhält und auf die Händehygiene achtet“, so Dr. Andreas Weigand, Geschäftsführer der KKRN GmbH. Wichtig: Alle Masken mit Ventil sind für Besucher der KKRN-Krankenhäuser nicht zulässig. Zusätzlich dürfen Besuche nur in Patientenzimmern stattfinden.  Bei Mehrbettzimmern sind die Patienten dazu angehalten, die Besuchszeiten untereinander abzusprechen, da immer nur ein Besucher pro Zimmer zugelassen ist. Auch das Mitbringen und der gemeinsame Verzehr von Lebensmitteln sind nicht erlaubt.

Schutzmaßnahme: Screening am Eingang
Zum Schutz von Patienten und Mitarbeitern erfolgt der Besuch unter Voraussetzung der vom Robert Koch-Institut vorgegebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen. So findet am Eingang für jeden Besucher ein Infektionsscreening mittels Fragebogen statt. „Im Rahmen dieses Screenings dokumentieren wir Namen, Ankunftszeit sowie den zugehörigen Patienten des Besuchers und statten ihn mit einem Aufkleber mit Datum und Uhrzeit aus“, erläutert Guido Bunten, kaufmännischer Betriebsleiter und Prokurist des Klinikverbundes. Dieser Aufkleber kennzeichnet ihn als registrierten Besucher und muss bei Verlassen des Krankenhauses wieder abgegeben werden.

Besuche auf Mindestmaß reduzieren
„Trotz der Lockerung unserer Regeln für Besucher appellieren wir weiterhin an die Angehörigen abzuwägen, ob der Besuch während dieser nach wie vor außergewöhnlichen Zeit zwingend notwendig ist und – wenn möglich – darauf verzichtet werden kann“, erklärt Dr. Norbert Holtbecker, Chefarzt der Lungenklinik Ruhrgebiet Nord. Ausgenommen von der neuen Besuchsregelung sind Isolier- und Aufnahmestationen, für die weiterhin das Besuchsverbot gilt.

Weitere Corona-Vorkehrungen
Persönliche Gegenstände für Angehörige können weiterhin an der Zentralen Aufnahme abgegeben werden. Die Veranstaltungen der KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH finden bis auf weiteres nicht statt. Dafür eruiert der KKRN-Klinikverbund bereits digitale Lösungen. Weitere Informationen hierzu sowie rund um die KKRN GmbH und das Thema Coronavirus finden Interessierte unter www.kkrn.de sowie auf dem neuen Facebook- und Instagram-Kanal des Klinikverbundes.

Foto oben rechts: Ab Montag führt das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus eine neue begrenzte Besuchsregelung ein

Text und Foto: KKRN 

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