Spenden für die Ukraine-Hilfe

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Spenden für die Ukraine-Hilfe

Spender benötigen keine Quittung für das Finanzamt – Kontoauszug genügt

Die Situation der Menschen in der Ukraine und der Schutzsuchenden, die nach dem völkerrechtswidrigen Überfall aus dem Land fliehen, hat eine beispiellose Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Um Institutionen, die Spenden sammeln, die Arbeit zu erleichtern, hat das Bundesfinanzministerium in der vergangenen Woche die Regeln für Spendenquittungen geändert. Auch die Stadt Dorsten wird darum für Spenden für die Ukraine-Hilfe, die ab Donnerstag, 24. März, eingehen, keine Quittungen mehr ausstellen.

Bislang waren Zuwendungsbestätigungen erforderlich, wenn Spenden über 200 Euro steuermindernd geltend gemacht werden sollten. Diese Wertgrenze ist entfallen. Damit gilt rückwirkend bereits ab dem 24. Februar 2022 und zunächst bis Jahresende für alle Spenden auch unabhängig von der Höhe, dass als Nachweis auch andere Bestätigungen von den Finanzbehörden akzeptiert werden. Dies sind Bareinzahlungsbelege oder Buchungsbestätigungen eines Kreditinstitutes (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking).

Diese Regel gilt für alle Zuwendungen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten auf ein dafür eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person
des öffentlichen Rechts, einer inländischen öffentlichen Dienststelle oder eines inländischen amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen.

Die Stadt Dorsten wird von der Rückwirkung dieser Regelung keinen Gebrauch machen. Für alle Spenden, die bis einschließlich 23. März eingegangen sind, wird die Stadt die versprochene Quittung ausstellen.

Text: Stadt Dorsten

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