Regionalverordnung NRW
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Regionalverordnung NRW
Karte zeigt für Dorsten den auf 15 Kilometer begrenzten Bewegungsradius, (Ergänzung der u.g. Pressemitteilung vom heutigen Mittag)
Die neue 15-Kilometer-Beschränkung wirft viele Fragen auf.
Das Vermessungsamt der Stadt Dorsten hat deshalb unter dem folgenden Link eine Karte erstellt, die anschaulich macht, wohin Dorstener Bürgerinnen und Bürger sich nach Erlass der Regionalverordnung NRW bewegen dürfen, ohne dafür einen besonderen Grund haben zu müssen:
http://46.4.251.206/dorsten/corona/index.html#10/51.6721/7.1013
Zulässig sind generell alle Fahrten innerhalb des gesamten Kreises Recklinghausen. Die zehn Städte sind in dieser Karte grün hinterlegt.
Dorstener Bürgerinnen und Bürger dürfen sich zudem außerhalb des Kreisgebietes 15 Kilometer über die eigene Stadtgrenze hinaus bewegen, ohne dass es dafür eines besonderen Grundes bedarf (rot gestrichelte Linie im Radius um das orange umrandete Stadtgebiet von Dorsten).
Fahrten nach Reken, Velen, Heiden, Borken, Raesfeld, Schermbeck, Hünxe, Kirchhellen, Bottrop und Buer sind damit weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Teilweise angefahren werden dürfen die Stadtgebiete von Dülmen, Coesfeld, Gescher, Rhede, Hamminkeln, Dinslaken, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen und Herne.
Der Radius um die Stadtgrenze hat darstellungsbedingt leichte Unschärfen um die 15-km-Grenze herum. Darum gibt es rechts oben auf der Darstellung ein kleines Lineal, mit dem innerhalb der Karte eigene Messungen durchgeführt werden können zwischen Stadtgrenze und Radius: Dafür bitte mit diesem Werkzeug zwei Punkte setzen, die Luftlinie dazwischen wird automatisch berechnet.
In dem Video spricht BM Tobias Stockhoff über die Regeln: https://youtu.be/WwqizxprBTU
Text und Video: Stadt Dorsten