Quarantäne-Anordnungen gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Quarantäne-Anordnungen gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen

Wenn der Chef Arbeitspflicht einfordert: Negativer Test beendet die Quarantäne nicht

Dass ein Chef einen Mitarbeiter nach einem negativen Corona-Test aus einer angeordneten Quarantäne zur Arbeit zurückbeordert: Davon hat die Stadt bislang nur in wenigen Einzelfällen gehört, nimmt dies aber zum Anlass, noch einmal auf die geltenden Regeln hinzuweisen. Die wichtigste: Ein negativer Test beendet die Quarantäne nicht.

Es geht bei diesen Fällen zumeist nicht um Betroffene, die positiv getestet wurden, also nachgewiesen mit Corona infiziert sind. Es geht vielmehr um Kontaktpersonen der so genannten ersten Kategorie, also Menschen, die einen engen und längeren Kontakt (mindestens 15 Minuten „face to face“) mit einem Infizierten hatten,  bei denen aber (noch) unklar ist, ob sie sich dabei infiziert haben.

Gegenüber diesen Kontaktpersonen wird vom Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen in der Regel eine Quarantäne von 14 Tagen angeordnet. Für Personen, die mit einem Infizierten in einem Haushalt leben, gilt diese Anordnung nach der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen unmittelbar mit Bekanntwerden des Testergebnisses für ebenfalls 14 Tage – und das auch, wenn noch keine ausdrückliche Anordnung durch das Kreisgesundheitsamt erfolgt ist.

Ein negativer Test innerhalb der angeordneten Quarantänezeit beendet die häusliche Absonderung der Betroffenen nicht. Der negative Test kann – je nach Zeitpunkt – auch nur bedeuten, dass die Virenlast im Körper für einen Nachweis noch nicht hoch genug ist, obwohl eine Infektion besteht. Es dürfte auch im Interesse der Unternehmen liegen, dass Mitarbeiter mit Corona-Verdacht nicht im Betrieb erscheinen.

Zu Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führt außerdem, dass Kreisgesundheitsamt und die Ordnungsämter in den Städten derzeit kaum nachkommen mit dem Ausstellen von schriftlichen Quarantäne-Anordnungen, die auch dem Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber dienen. Es ist in diesen Fällen nicht das Verschulden von Mitarbeitern, wenn sie diese Bescheinigung nicht zeitnah vorlegen können. Wir appellieren daher an alle Unternehmen, ihren Beschäftigten das nötige Vertrauen zu schenken. Einen schriftlichen Nachweis über die Quarantäne-Anordnung erhält aber jeder Betroffene, so dass dieses Dokument nachgereicht werden kann.

Bürgermeister Tobias Stockhoff: „Wir wissen natürlich, dass in der aktuellen Situation viele Unternehmen unter großem Druck stehen. Wir bitten aber dennoch dringend um Beachtung, dass Mitarbeiter auch nach einem negativen Test nicht zur Arbeit zurückkehren dürfen, wenn die Quarantäne-Anordnung noch gilt. Mit einem Bruch der Quarantäne würde sich der Mitarbeiter sogar strafbar machen. Wenn wir den Anstieg der Fallzahlen wirksam bremsen wollen, dürfen wir bei der Kontaktvermeidung nicht nachlässig werden.“

Text: Stadt Dorsten

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