Praktische Umsetzung der Corona-Notbremse im Lebensmitteleinzelhandel

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Praktische Umsetzung der Corona-Notbremse im Lebensmitteleinzelhandel

Nur noch halbe Kundenzahlen zulässig

Schwieriger ist die Reduzierung der maximalen Kundenzahlen pro Geschäft auf die Hälfte der bisher zulässigen Anzahl. Gerade in der kommenden Feiertagswoche kann es hier zu vorübergehenden Schließungen kommen. Die Firma Honsel bittet, sicher auch im Namen ihrer Kollegen, darum, dass zu den Hauptzeiten (täglich zwischen 10.00 Uhr und 13:00 Uhr sowie zwischen 15:00 Uhr und 18.00 Uhr) nur Einzelpersonen zum Einkaufen kommen (Mutter/Kind =1 Person).
Edeka Honsel bittet alle Kunden möglichst vor 10:00 Uhr oder nach 18:00 Uhr beziehungsweise Montag bis Donnerstag auch mittags zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr einzukaufen, wo immer dies möglich ist. Gerade am Freitag vor dem 1. Mai-Feiertag wird es besonders nachmittags sehr voll werden. Wenn möglich, bittet Ralf Honsel alle Kunden darum, ihre Einkäufe frühzeitig zu planen und die langen Öffnungszeiten maximal zu nutzen.

Aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre müssen die Standorte Hervest und Holsterhausen bereits früher um 21:45 Uhr schließen. Nur so können alle Kunden bis 22:00 Uhr wieder zu Hause sein. Die Mitarbeiter, die teilweise vor 5:00 Uhr morgens und nach 22:00 Uhr abends auf dem Weg zur/von der Arbeit sind, erhalten wie im Gesetz vorgesehen Bescheinigungen für eventuelle Kontrollen.

Ralf Honsel und Julias Schlotman-Honsel als Geschäftsführung bedanken sich bereits jetzt schon bei allen Kunden und Mitarbeitern, die ihnen die Umsetzung der Auflagen leichter machen. „Es ist ein großes Glück, dass auch in der Vergangenheit nur mit wenigen Ausnahmen auf allen Seiten Ruhe und Verständnis gezeigt wurde.“
Ihre größte Bitte richtet sich vor allem dahingehend, dass Mitarbeiter und Wachdienste nicht persönlich angegangen werden, wenn sie gesetzliche Auflagen umsetzen müssen. Vielen Dank.     

Text: privat                   

 

 

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