Osteraktion: Kinder können Antrag auf Besuch des Osterhasen stellen
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Wer den Antrag bis zum 7. April bei der Stadt Dorsten einreicht, erhält bis Ostern die Genehmigung
Die Stadt Dorsten hat eine ungewöhnliche Anfrage erhalten: Der kleine Louis möchte vom Bürgermeister wissen, ob an Ostern trotz der Corona-Krise der Osterhase zu ihm kommen darf. Eine Frage, die sich bestimmt nicht nur Louis stellt.
Grundsätzlich lautet die Antwort: Ja!
Bürgermeister Tobias Stockhoff hat zumindest einen vom Osterhasen gestellten Antrag auf Erlaubniserteilung am heutigen 1. April 2020 genehmigt (siehe Anhang).
Was für die Kinder gilt, gilt natürlich auch für den Osterhasen: auch er hat sich an die geltenden Regeln zu halten.
Das heißt, dass auch der Osterhase beim Verteilen und Verstecken der Ostereier den Mindestabstand von 1,50 Meter einhält und sich seine Hasenpfoten gründlich wäscht und desinfiziert so oft es geht. Darüber hinaus hat auch er größere Ansammlungen von Menschen zu meiden.
Alle Dorstener Kinder, die wie Louis auf Nummer sicher gehen möchten, dass der Osterhase an Ostern auch zu ihnen kommt, können das Osterhasen-Antragsformular auf www.dorsten.de herunterladen. Der Osterhase bittet darum, es ausgefüllt bis zum 7. April per Post zurückzusenden an:
Stadt Dorsten
Büro des Osterhasen
Halterner Straße 5
46284 Dorsten
Hinweis: Bis Ostern hat der Osterhase ein Büro im Dorstener Rathaus bezogen.
Spätestens bis zum Osterwochenende erhalten die Kinder von ihm persönlich per Post eine Antwort.
ttps://www.youtube.com/watch?v=twjDDIZeL_0&feature=youtu.be
Foto oben rechts: das Antragsformular auf Erlaubniserteilung für den Besuch des Osterhasen
Text und Foto: Stadt Dorsten
Die Erlaubniserteilung auf eine Verteil- und Versteckaktion von Hühner- und Schokoladenprodukten
Die Erlaubniserteilung auf eine Verteil- und Versteckaktion von Hühner- und Schokoladenprodukten, Seite 2