Öffentliche Auslegung
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Öffentliche Auslegung
Im Bebauungsplan „Interkommunaler Industriepark Dorsten/ Marl“ gibt es eine Änderung, die Pläne dafür liegen vom 17. Mai bis zum 18. Juni 2024 öffentlich aus.
Anlass und Ziel der Planung:
Der Bebauungsplan sieht für die zu ändernde Fläche südlich der Buerer Straße (K 32) eine Entwicklung als Industriegebiet für großflächige Betriebe vor. Mittlerweile ist der Industriepark Dorsten-Marl in weiten Teilen besiedelt, u.a. durch ein großflächiges Distributionszentrum.
Mit der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes sollen planungsrechtlichen Grundlagen für die verkehrliche Anbindung des Distributionszentrums an die Buerer Straße festgesetzt werden. Die Zufahrt ist bereits hergestellt. Die Fläche bleibt in ihrer Funktion und Nutzung unverändert.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt.
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt etwa 4 km östlich der Dorstener Innenstadt im Stadtteil Dorsten-Feldmark. Es befindet sich südlich der Buerer Straße (K32).
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen vom 17.05.2024 bis einschließlich 18.06.2024 im Rathaus der Stadt Dorsten und im Stadthaus I der Stadt Marl während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung sowie über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite zugänglich. Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Text: Stadt Dorsten