Öffentliche Auslegung

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Öffentliche Auslegung

17. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan für Erweiterung eines Autohauses müssen erneut öffentlich ausgelegt werden.

Erfordernis der Wiederholung der öffentlichen Auslegung:
Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogene Bebauungsplanes 236 zur Erweiterung des Autohauses Borgmann leiden an einem formellen Mangel, weil bei der ersten Auslegung im Frühjahr die Mindestfrist von 30 Tagen nicht eingehalten wurde. Die öffentliche Auslegung beider Pläne wird daher vom 14. November bis 15. Dezember 2023 wiederholt.

Anlass und Ziel der Planung:
Durch die wirtschaftliche Entwicklung in der Automobilindustrie reichen die Stellplätze und Lagerflächen des Autohauses Borgmann nicht mehr aus. Zur Sicherung des Betriebs werden zusätzliche Ausstellungsflächen benötigt, welche auf dem Grundstück nicht vorhanden sind. Folglich ist eine Entwicklung der südlich des Autohauses gelegenen Flächen als gewerbliche Baufläche notwendig. Mit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan 236 werden die bauleitplanerischen Voraussetzungen geschaffen, um die Erweiterung zu realisieren.

Mit der Eingrünung des Plangebietes in Richtung Süden soll darüber hinaus der Ortsrand Wulfens nach Süden abschließend definiert werden.

Räumlicher Geltungsbereich:
Der etwa 0,49 Hektar große Planbereich befindet sich im Stadtteil Dorsten-Wulfen, südlich des Grundstücks des Autohauses Borgmann am Rande des Gewerbegebietes Köhl.

Einsichtnahme und Beteiligung:
Im Rahmen der Wiederholung der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 14. November 2023 bis einschließlich 15. Dezember 2023 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung und über das zentrale Internetportal des Landes NRW https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite zugänglich.

Öffentliche Lesegeräte stehen in der Stadtbibliothek Dorsten und in der Bürger- und Schulmediothek „BiBi am See“ während der Öffnungszeiten zur Verfügung.

Text: Stadt Dorsten

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