Öffentliche Auslegung
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Öffentliche Auslegung
Der Bebauungsplan Dorsten Altendorf-Ulfkotte „Föckerskamp“ soll aufgehoben werden.
Anlass und Ziel der Planung
Der Bebauungsplan Dorsten Altendorf-Ulfkotte Nr. 5 „Föckerskamp“ ist seit dem 13.12.1978 rechtswirksam. Er setzt reines Wohngebiet und Allgemeines Wohngebiet fest.
Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes weisen im nördlichen Bereich aufgrund der damaligen Kanalführung Baugrenzen auf, die die heutige und zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten zu einer grundstücks- und gebäudeoptimierten Bebauung entlang des Gildenweges hemmen. Die ursprünglich geplante Leitungsführung führt heute durch die öffentlichen Flächen und nicht wie ursprünglich vorgesehen in dem gekennzeichneten Bereich. Damit sind die Voraussetzungen für diesen Teilbereich des Bebauungsplanes entfallen. Das übrige Plangebiet ist bereits vollständig bebaut.
Somit kann aus Rechtssicherheitsgründen der gesamte Bebauungsplan aufgehoben werden, ohne dass die städtebauliche Ordnung und Entwicklung gefährdet wird. Neubauvorhaben müssen sich dann nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügen
Räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Altendorf-Ulfkotte, südlich des Gildenweges und wird im Westen durch den Erdbach und das angrenzende Regenrückhaltebecken begrenzt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 10. März 2023 bis einschließlich 14. April 2023 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.
Text: Stadt Dorsten