Öffentliche Auslegung
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Öffentliche Auslegung
Bebauungsplan Dorsten Nr. 181 „Industriepark Große Heide Wulfen“
Anlass und Ziel der Planung:
Die Entwicklung des Industrieparks Große Heide Wulfen am Standort der ehemaligen Schachtanlage Wulfen 1/2 soll einen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels vor dem Hintergrund des Ende 2018 vollendeten Rückzugs des Steinkohlebergbaus aus dem nördlichen Ruhrgebiet leisten. Mit der Bereitstellung von Industrie- und Gewerbeflächen an dem ehemaligen Bergbaustandort sollen neue Beschäftigungsangebote für den Arbeitsmarkt der Stadt Dorsten sowie der gesamten vom Strukturwandel stark betroffenen Emscher-Lippe-Region entstehen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 181 „Industriepark Große Heide Wulfen“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Industrie –und Gewerbeflächen in einer angestrebten Größenordnung von mindestens 300 Arbeitsplätzen in verkehrlich guter Anbindung geschaffen. Durch die periphere Lage bestehen ausreichende Abstände zu den nächsten Wohnsiedlungsbereichen.
Die Erschließung erfolgt in Form einer ca. 450 m langen Stichstraße mit Wendeanlage. Auf der südlichen Seite der Dülmener Straße (B 58) wird ein straßenbegleitender Geh- und Radweg hergestellt, der ca. 800 m westlich des Plangebietes im Bereich der Thüringer Straße an den bestehenden Geh- und Radweg angeschlossen wird.
Räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt südöstlich vom Stadtteil Wulfen-Barkenberg, südlich der Dülmener Straße (B 58) auf der Fläche der ehemaligen Schachtanlage Wulfen.
Öffentliche Auslegung:
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 15.09.2020 bis einschließlich 25.10.2020 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit.
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.
Stellungnahmen zu diesem Bebauungsplan können während der o.g. Frist beim Planungs- und Umweltamt zu den Dienstzeiten vorgebracht werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme per e-mail an planung-und-umwelt@dorsten.de zu senden.
Corona-Schutzmaßnahmen:
Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger vereinbart. Die Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen zumindest einer behelfsmäßigen Mund-Nase-Abdeckung ist dabei vorgeschrieben.
Text: Stadt Dorsten