Neue Besuchsregel der KKRN-Krankenhäuser in Dorsten, Haltern am See, Marl und Herten-Westerholt
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Neue Besuchsregel der KKRN-Krankenhäuser in Dorsten, Haltern am See, Marl und Herten-Westerholt
Ab Freitag, den 23. Dezember Zutritt mit negativem Corona-Selbsttest
In Anlehnung an die neue Corona-Testverordnung lockern die KKRN-Krankenhäuser ihre Besuchsregel. Dazu gehören das Dorstener St. Elisabeth-Krankenhaus, das Halterner St. Sixtus-Hospital, das Marler Marien-Hospital und das Westerholter Gertrudis-Hospital. Wie zuvor sind täglich zwei Besucher pro Patient zwischen 11 und 19 Uhr erlaubt. Jedoch ist ab Freitag, den 23. September ein zuvor an dem Tag des Besuchs durchgeführter negativer Corona-Selbsttest für den Zutritt ausreichend. Der KKRN-Klinikverbund appelliert allerdings weiterhin an die Besucher (vor allem der Intensivstationen), sich in den offiziellen Testzentren am St. Elisabeth-Krankenhaus in Dorsten und am Marien-Hospital in Marl kostenlos testen zu lassen, um Angehörige zu schützen. Auf der Homepage des Klinikverbundes www.kkrn.de finden Interessierte Informationen zu den Testzeiten.
Alle Besucher müssen darüber hinaus während des gesamten Aufenthalts im Krankenhaus eine selbst mitgebrachte FFP2-Maske ohne Ventil tragen, auch in den Patientenzimmern. In den Patientenzimmern selbst sind ebenfalls maximal zwei Besucher erlaubt (bei Mehrbett-Zimmern) und es wird darum gebeten, einen Abstand von mindestens eineinhalb Metern einzuhalten.
Text: KKRN