Mai-Feiertag: Aufgrund der Corona-Krise werden keine Ansammlungen und Zusammenkünfte geduldet

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Mai-Feiertag: Aufgrund der Corona-Krise werden keine Ansammlungen und Zusammenkünfte geduldet

Kommunaler Ordnungsdienst wird strikt Bußgelder verhängen

Das Kontaktverbot und die Regeln der Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen gelten auch am Feiertag 1. Mai. Danach sind alle Zusammenkünfte, Treffen, Picknicks und auch die klassischen Mai-Wanderungen in Gruppen untersagt. Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren, bei Verstößen die Personalien aufnehmen und entsprechende Bußgeldverfahren einleiten: Bei Verstößen gegen das Kontaktverbot drohen empfindliche Bußen ab 250 Euro pro Person.

Die Regelungen der Verordnung hier im Detail:
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen sind untersagt. Ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie (d. h. Kinder-Eltern-Großeltern), Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen. Außerdem ist erlaubt, minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen zu begleiten.

Das bedeutet konkret: Der Mai-Spaziergang mit der Familie ist erlaubt. Menschen, die aufgrund Behinderung oder Alter eine Begleitung benötigen, dürfen am Spaziergang teilnehmen. Aber: Der Maigang mit dem Kegelclub ist verboten.

Behördenvertreter können jederzeit Platzverweise aussprechen oder ein Verbot, bestimmte Örtlichkeiten zu betreten. Das bedeutet konkret: Sammeln sich an einem Platz unabhängig voneinander zu viele Menschen, kann ein generelles Betretungsverbot ausgesprochen werden. Das Picknicken und das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen sind untersagt.

Der Bereich Maria Lindenhof wird bei den Kontrollen am Maifeiertag besonders im Blick der Behörden stehen.

Text: Stadt Dorsten

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