Landtagswahl am 15. Mai: Briefwähler sollten ihren Wahlbrief in diesen Tagen zur Post bringen
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Landeswahlleiter Schellen: „Nur rechtzeitig eintreffende Wahlbriefe werden berücksichtigt.“
Am kommenden Sonntag wird der neue Landtag gewählt. Wahlberechtigte, die sich für die Briefwahl entschieden haben, sollten in diesen Tagen ihren roten Wahlbrief abschicken. In den roten Wahlbrief gehören der zugeklebte blaue Stimmzettelumschlag mit dem ausgefüllten Stimmzettel und außerdem der unterschriebene Wahlschein.
Da mit einem hohen Briefwahlanteil zu rechnen ist, sollte der Wahlbrief bis zum kommenden Mittwoch (11. Mai) in den Briefkasten eingeworfen werden, damit er bei der Gemeinde rechtzeitig ankommt. Die Frist für den Zugang läuft am Sonntag um 18 Uhr ab. Die Beförderung durch die Deutsche Post ist für die Wählerinnen und Wähler wie üblich kostenlos.
„Vorsorglich ist auch für Wahlbriefe, die erst am kommenden Samstag vor der letzten Briefkastenleerung eingeworfen werden, landesweit eine fristgemäße Zustellung vorgesehen. Aber dies sollte nur eine Notlösung sein. Wenn Wahlbriefe verspätet eintreffen, dürfen sie bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Und für den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefs müssen die Briefwählerinnen und Briefwähler selbst sorgen“, erklärt Landeswahlleiter Wolfgang Schellen. Wer den rechtzeitigen Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief auch noch bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt an seinem Wohnort abgeben.
„Kurzentschlossene können sogar noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Gemeinde beantragen. Dann sollte der Antrag unter Beachtung der Öffnungszeiten persönlich im Wahlamt gestellt werden“, empfiehlt der Landeswahlleiter. Die Unterlagen werden in einem solchen Fall direkt im Wahlamt ausgehändigt. Wahlberechtigte können dann in der Regel sofort an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben.
Ausnahmsweise können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr beantragt werden. Voraussetzung ist, dass jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann. Im Bedarfsfall kann eine bevollmächtigte Person die Briefwahlunterlagen beantragen, bei der Gemeinde abholen und den Wahlbrief dort auch wieder bis 18 Uhr abgeben, nachdem die wahlberechtigte Person die Briefwahl ausgeübt hat. Einen solchen Antrag kann auch stellen, wer wahlberechtigt ist und unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022 finden Sie auch unter www.wahlen.nrw.
Text: Landeswahlleitert