KVWL bezieht Stellung zu Corona-Testungen
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
KVWL bezieht Stellung zu Corona-Testungen
„Die Vertragsärzte und die Gesundheitsämter der Kreise und Städte im Landesteil Westfalen-Lippe haben in den vergangen Wochen an vielen Stellen die Testungen symptomatischer Patienten auf das Coronavirus gemeinsam organisiert.
Diese Zusammenarbeit hat – auch angesichts der zunächst schwierigen und herausfordernden Situation durch fehlende Schutzkleidung in den Arztpraxen – gut und unkompliziert funktioniert“, erklärt Dr. Dirk Spelmeyer, 1. Vorsitzender der KVWL.
Um die praktische Zusammenarbeit zu erleichtern und die Befundübermittlung der Abstriche durch die Labore zu beschleunigen, hat die KVWL zu Beginn der Pandemie die Gesundheitsämter in die Lage versetzt, direkt mit den Laboren zusammenzuarbeiten. Dies war durch die Vergabe sogenannter Betriebsstättennummern möglich, die auch jede Vertragsarztpraxis erhält, um die von ihr erbrachten Kassenleistungen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen.
„Nun sieht die aktuelle Situation mit Blick auf das Infektgeschehen sowie die Ausstattung der Praxen mit persönlicher Schutzausrüstung zum Glück anders aus als noch vor einigen Wochen. Die Infektionszahlen sind rückläufig und die Arztpraxen sind im Moment ausreichend mit Schutzkleidung ausgestattet. Die begründete Testung von Patienten, die eine Coronavirus-Symptomatik aufweisen, kann wieder direkt in den Praxen der niedergelassenen Ärzte vorgenommen werden – natürlich nur unter Einhaltung aller notwendigen Hygienemaßnahmen“, erklärt Dr. Spelmeyer. Wichtig ist, dass sich Patienten mit Atemwegsbeschwerden oder Fieber weiterhin zunächst telefonisch an ihren Hausarzt wenden und nicht ohne Anmeldung in die Praxis kommen.
Nach den aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) besteht die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen derzeit ausschließlich für die Testung symptomatischer Patienten. Mit anderen Worten: Die Testungen von asymptomatischen Personen, die zudem nicht einer Risikogruppe angehören, darf derzeit nicht zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden.
„Selbstverständlich können die Gesundheitsämter in Westfalen-Lippe auch ohne Betriebsstättennummer weiterhin Corona-Testungen bei den Bürgern vornehmen. Die Kosten hierfür müssen dann entsprechend – wie bisher auch – vom Öffentlichen Gesundheitsdienst getragen werden. Keineswegs verhindert die KVWL die Durchführung von Corona-Tests“, betont der KVWL-Vorsitzende.
Das am vergangenen Freitag verabschiedete „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht u.a. vor, dass künftig auch die Kosten für asymptomatische Testungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das Gesetz wird erst durch eine entsprechende Rechtsverordnung wirksam, in der Näheres zur Erbringung, Vergütung und Abrechnung dieser Leistungen geregelt wird. Diese Rechtsverordnung wird derzeit vom Bundesgesundheitsministerium erarbeitet.
Text: KVWL