Kreis erhält mehr BioNTech und weniger AstraZeneca
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Kreis erhält mehr BioNTech und weniger AstraZeneca
Weitere Termine für Bürger ab 80 Jahren buchbar, Impfungen mit AstraZeneca gesichert
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem neuen Erlass das weitere Vorgehen für die Impfungen auch für den Kreis Recklinghausen festgelegt. Mit dabei ist auch die Planung der Impfstofflieferungen und Zuteilung nach Kreisen und kreisfreien Städten: Rund 2000 Impfdosen AstraZeneca weniger als geplant wurden in der letzten Woche bereitgestellt, in dieser Woche gibt es keine neue Lieferung. Dafür steht für diese Woche fast die doppelte Menge an BioNTech zur Verfügung.
Der Erlass regelt ebenfalls, wer mit welchem Impfstoff immunisiert werden darf.
BioNTech ist nur für Personen über 80 Jahren vorgesehen. "Das bedeutet, dass wir weitere Termine für BioNTech-Impfungen von Senioren ab 80 Jahren anbieten können. Wer 80 Jahre oder älter ist und noch keinen Termin für eine Erstimpfung hat, sollte nun die Chance nutzen und kurzfristig einen Termin vereinbaren", sagt Patrick Hundt, Leiter des Impfzentrums. Dies geht ab sofort nur noch telefonisch über die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) unter 0800 11611702. Wichtig: Die Impfungen der über 80-Jährigen sind noch nicht abgeschlossen, Personen ab 70 Jahren können noch nicht geimpft werden. Sie werden informiert, sobald sie an der Reihe sind. Wer dennoch einen Termin bucht, muss am Impfzentrum abgewiesen werden.
Richtigen Anmeldeweg beachten
Ebenfalls nicht geimpft werden können Personen der impfberechtigten Berufsgruppen, die ihren Termin über die KVWL buchen. "Den richtigen Anmeldeweg zu nutzen, ist sehr wichtig, da wir entsprechend der Termine Impfstoff abrufen", erklärt Hundt. Eine freie Impfstoffwahl gibt es nicht - das Land gibt klar vor, wer mit welchem Impfstoff geimpft werden darf.
Wer wegen seiner medizinischen Situation früher geimpft werden sollte, muss einen dritten Weg nutzen.
Dort sieht das Land vor, dass zunächst ein Antrag auf "Höchstpriorisierung" bei der Kreisverwaltung gestellt werden muss. Wenn dieser positiv beschieden wird, bekommen die Personen direkt einen Termin von der Kreisverwaltung. Höchstpriorisiert werden können nur medizinische Härtefälle, für die eine Impfung in den nächsten Wochen nicht mehr möglich ist, zum Beispiel wegen einer anstehenden Chemotherapie oder Organtransplantation. Personen, die wegen chronischer Erkrankungen in der Impfreihenfolge vorgezogen werden, aber nicht zu den höchstpriorisierten Härtefällen gehören, werden laut Land voraussichtlich im April bei ihrem Arzt geimpft werden. Eine vorgezogene kurzfristige Impfung im Impfzentrum ist nicht möglich.
Sichergestellt sind alle vereinbarten Termine im Impfzentrum und mobil
Sichergestellt sind die Impfungen im Impfzentrum mit AstraZeneca. Alle Termine, die vereinbart wurden, können erfüllt werden – und auch die Impfungen, die in der letzten Woche durch den Impfstopp von AstraZeneca ausgefallen waren, werden in dieser Woche nachgeholt. Dazu haben alle, deren Termine abgesagt werden mussten, bereits am Samstag eine E-Mail erhalten. Ihre Termine wurden für die gleiche Uhrzeit eine Woche später umgebucht. Natürlich sind individuelle Terminvereinbarungen möglich, wenn dieses Datum nicht passt.
Ebenfalls stattfinden können in dieser Woche Impfungen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe, zum Beispiel in Behindertenwerkstätten oder besonderen Wohnformen. Für diese Impfungen sieht der Erlass des Landes den Impfstoff Moderna vor. Rund 3.500 Impfdosen stehen für den Kreis Recklinghausen zum Abruf bereit. Geimpft wird in diesen Einrichtungen mobil vor Ort.
Ursprünglich war für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe der Impfstoff AstraZeneca vorgesehen, der nun für die mobilen Impfungen an Schulen und Kitas genutzt werden kann. "Zuerst waren wir durch die geringen Impfstoffmengen davon ausgegangen, dass wir die Impfungen der Mitarbeiter an den Schulen und Kindergärten erneut nicht durchführen können. Doch durch den vorgegebenen Wechsel des Impfstoffs in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist es nun glücklicherweise doch möglich", freut sich Hundt. "Wir wissen, dass die Verantwortlichen in den Einrichtungen mit der Durchführung von mobilen Impfungen einen großen organisatorischen Aufwand haben und dies nur durch den großen persönlichen Einsatz möglich ist. Ich möchte mich ganz herzlich für dieses Engagement bedanken."
Text: Kreis Recklinghausen