Infektionsschutz
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Infektionsschutz
Medizinische Masken sind Pflicht in städtischen Trauerhallen, bei Beerdigungen und Hochzeiten
Die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mundschutezs (OP-, FFP2-, KN95- oder N95-Maske) gilt ab sofort auch in städtischen Trauerhallen, während der Beisetzung auf dem Friedhofsgelände, grundsätzlich auf Friedhöfen immer dann, wenn der erforderliche Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann sowie bei standesamtlichen Hochzeiten auch in städtischen Trauräumen.
Der Stadt ist bewusst, dass Hochzeiten und Trauerfeiern für alle Beteiligten sensible und emotionale Momente sind. Dies sind aber auch Momente, in denen viele Menschen einander nahe kommen und die Gefahr von Corona-Infektionen besteht. Deshalb bitten wir auch hier darum, die Regeln zum Infektionsschutz einzuhalten, Maske zu tragen und wann immer möglich die Mindestabstände einzuhalten.
Die Kirchengemeinden als Träger nicht städtischer Friedhöfe wurden gebeten, eine ähnliche Regelung für kirchliche Friedhöfe zu prüfen.
Text und Foto: Stadt Dorsten