In städtischen Dienststellen gilt weiterhin die Maskenpflicht

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

In städtischen Dienststellen gilt weiterhin die Maskenpflicht

Schutz von Bürgerinnen und Bürgern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat Priorität

Im Rathaus sowie in allen weiteren Stellen der Stadtverwaltung Dorsten gilt auch weiterhin die Maskenpflicht. Das hat der Corona-Krisenstab der Stadt Dorsten entschieden. Zudem gilt auch weiterhin die Regelung, dass für die Inanspruchnahme einer Dienstleistung zuvor ein Termin vereinbart werden muss. An den Eingängen der städtischen Gebäude weisen Aushänge auf die geltenden Regeln hin.

„Auch wenn wir glücklicherweise derzeit sehr niedrige Infektionszahlen haben, möchten wir mit dieser Maßnahme Bürgerinnen und Bürger, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin so umfangreich wie möglich schützen“, sagt Nina Laubenthal, die Leiterin des Krisenstabs.

Text: Stadt Dorsten

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