Impfstellen verwenden Impfstoff ausschließlich im Rahmen der Haltbarkeit
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Impfstellen verwenden Impfstoff ausschließlich im Rahmen der Haltbarkeit
Fehler im System sorgt für Verunsicherung
Eine Charge des vom Land gelieferten Impfstoffs von BioNTech ist mit einem falschen Haltbarkeitsdatum in der Datenbank des Bundes versehen. Dies ist nun aufgefallen, als sich Bürger nach der Impfung in der Apotheke den QR-Code für den digitalen Impfausweis ausstellen lassen wollten. Die Apotheke verweigerte dies, da die Charge des BioNTech-Impfstoffs als abgelaufen angezeigt wurde.
Der Kreis Recklinghausen kann aber Entwarnung geben: In den kommunalen Impfstellen wurde kein abgelaufener Impfstoff verimpft. Die Impfung sind regulär durchgeführt worden. Es handelte sich in diesen Fällen um eine Charge, bei der nicht das richtige Haltbarkeitsdatum im bundesweiten System hinterlegt war. Der QR-Code kann ausgestellt werden, sobald der Bund die Korrektur im System durchgeführt hat.
Die Kreisverwaltung hat diesen Hinweis sofort an das Gesundheitsministerium weitergeben und um Korrektur gebeten.
Text: Kreis Recklinghausen