3 G-Regel beim Herbst- und Heimatfest
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
3 G-Regel beim Herbst- und Heimatfest
Kontrollen werden mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl durchgeführt
Dass beim Herbst- und Heimatfest (8. bis 10. Oktober) die 3 G-Regel in der Innenstadt gilt, hat in den sozialen Medien zu einer emotionalen, aber häufig am Kern der Sache vorbeigehenden Diskussion geführt. Darum einige Klarstellungen:
Wir hoffen natürlich mit den Veranstaltern, dass die Festtage viele Menschen in die Stadt locken und dass es nach der langen Durststrecke bei Stadtfesten wieder viele schöne Begegnungen und Erlebnisse in der Innenstadt geben wird.
Dennoch ist die Corona-Pandemie noch nicht ausgestanden und deshalb schreibt das Land weiterhin nachvollziehbare und vernünftige Maßnahmen zum Infektionsschutz vor, wenn viele Menschen aufeinandertreffen. In diesem Falle ergibt sich die 3 G-Regel zwingend aus der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Während die seit dem 1. Oktober gültige Fassung die Maskenpflicht im Freien deutlich gelockert hat, ist die 3 G-Regel für etliche Veranstaltungen als Zugangsvoraussetzung festgelegt worden. Dies betrifft unter anderem auch „Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauenden“ (Corona-Schutzverordnung § 4 (2) 2.). Um eine solche Großveranstaltung handelt es sich bei dem Herbst- und Heimatfest am kommenden Wochenende, da in der Innenstadt davon auszugehen ist, dass ständig mindestens 2500 Menschen hier unterwegs sein werden.
Dass es in einer Innenstadt schwierig ist, zwischen „normalen Kunden“ und Festbesuchern zu differenzieren, ist uns bewusst. Der Kommunale Ordnungsdienst wird die Kontrollen darum mit dem gleichen Fingerspitzengefühl durchführen, das er seit anderthalb Jahren an den Tag legt. Wie in der Vergangenheit bewährt, haben Information und Aufklärung „Vorfahrt“. Damit haben wir bisher beste Erfahrungen gemacht und haben auch erlebt, dass die Dorstenerinnen und Dorstener in der übergroßen Mehrheit sehr umsichtig und verantwortungsbewusst mit den Regeln zum Infektionsschutz umgehen.
Gezielt ansprechen werden wir darum vor allem Stadtgäste, die erkennbar die Angebote des Stadtfestes nutzen, sich an den Ständen und Spielangeboten aufhalten, der Musik zuhören oder den (im Gegensatz zur Innenstadt räumlich abgegrenzten) Feierabendmarkt besuchen. Dies gilt auch für Kunden, die am Sonntag die Geschäfte besuchen, denn die Öffnung der Läden außerhalb der ansonsten zulässigen Zeiten ist Bestandteil des Festprogramms.
Die aktuelle Diskussion über die 3 G-Regel in den sozialen Medien wird erkennbar von Menschen geführt, die die Corona-Regeln insgesamt oder in weiten Teilen ablehnen. Auch wenn sie scheinbar die Diskussion dominieren, so repräsentieren sie doch nur eine deutliche Minderheit. Das ZDP-Politbarometer hat im September ermittelt, dass 64 Prozent der Bundesbürger die aktuellen Maßnahmen „genau richtig“ finden und 13 Prozent würden sich sogar härtere Maßnahmen wünschen. Lediglich 21 Prozent finden die Maßnahmen übertrieben:
Für die theoretisch aufgebauten Schreckgespenster („Muss die Mutter, die Windeln kauft, Bußgeld zahlen?“) haben wir überhaupt kein Verständnis. Nein, sie wird kein Bußgeld zahlen müssen. Sie wird aber sehr nachhaltig dazu aufgefordert werden, entweder in einer in der Innenstadt fußläufig erreichbaren Teststelle einen an diesem Wochenende noch kostenlosen Bürgertest zu absolvieren oder nach dem Einkauf die Innenstadt zu verlassen. Alles andere wäre unsolidarisch den Menschen gegenüber, denen die Gesundheit der Mitmenschen am Herzen liegt.
Wie in der Vergangenheit werden Bußgeldverfahren dann eingeleitet, wenn Personen sich bewusst und willentlich – also ohne jede Einsicht – den solidarischen und vernünftigen Regeln zum Infektionsschutz widersetzen und damit Mitmenschen gefährden.
Text: Stadt Dorsten