Geflügelpest: Stallpflicht ab Mittwoch in Teilen von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Geflügelpest: Stallpflicht ab Mittwoch in Teilen von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl

Geflügelhalter im restlichen Kreisgebiet und in Herne sollten sich vorbereiten

Nach dem Auftreten der Aviären Influenza (HPAIV, Geflügelpest) in Bottrop-Kirchhellen gilt ab Mittwoch, 5. Oktober 2022, in Teilen von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl Aufstallpflicht für Geflügel, da sich beide Städte in der sogenannten Überwachungszone befinden, Teile von Dorsten auch in der Schutzzone. Geflügelhalter in den anderen kreisangehörigen Städten sowie in der Stadt Herne sollten Vorkehrungen treffen, um im Bedarfsfall ihre Tiere ebenfalls kurzfristig sicher unterbringen zu können.

Ob eine Geflügelhaltung in den betroffenen Bereich gehört, können Halter auf einer interaktiven Karte auf der Seite www.kreis-re.de/tierseuchen überprüfen.

Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe und Biobetriebe sowie für private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Entsprechend der ab dem 5. Oktober 2022 geltenden Allgemeinverfügung dürfen alle Halterinnen und Halter von Geflügel in den entsprechenden Bereich von Dorsten, Gladbeck, Herten und Marl mit sofortiger Wirkung Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse (Geflügel) ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (z.B. Schutzvorrichtung, Voliere).

Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, dürfen Geflügelhalter grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken werden, das für Wildvögel erreichbar ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.

Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selber kontrollieren können, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten.

Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Anmeldeunterlagen finden sie auf der Seite der Landwirtschaftskammer. Das Veterinäramt bittet um zeitgleiche Übermittlung einer Kopie der Anmeldung an fd39@kreis-re.de oder per Fax an 02361/532227, damit die Daten sofort auch in der Kreis-Datenbank auf dem aktuellen Stand sind.

Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen ist zuständig für alle Veterinärangelegenheiten im Kreis Recklinghausen und in der Stadt Herne.

Foto oben rechts: Geflügel - Hahn und Henne

Text und Foto: Kreis Recklinghausen, Svenja Küchmeister

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