Fundsachenversteigerung
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Fundsachenversteigerung
Im Rahmen des Dorstener Altstadtfestes wird es am Samstag (3. Juni) wieder die beliebte Fundsachenversteigerung geben.
Mehrere Fahrräder, darunter auch Mountainbikes und ein E-Bike, Handys, leere Portemonnaies aus Leder, einen Kinderwagen, einen Tretroller, verschiedene Taschen, Koffer und Rücksäcke (teils gefüllt) sowie Armbanduhren und Schmuck können interessierte Bieterinnen und Bieter auf der Fundsachenversteigerung am Samstag (3. Juni) im Rahmen des Dorstener Altstadtfestes auf dem Markplatz ersteigern. Die Fundsachenversteigerung beginnt um 14 Uhr, ab circa 13 Uhr können die Gegenstände an der Bühne angeschaut werden.
Zum Ablauf: Es wird eine normale Versteigerung gem. §§ 979 ff. BGB durchgeführt („Zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten“). Mit dem Zuschlag kommt ein verbindliches Rechtsverhältnis zustande – der Höchstbietende ist verpflichtet, den Gegenstand gegen Zahlung des Höchstgebotes abzunehmen. Es wird ausschließlich Barzahlung akzeptiert. Die Gegenstände sind vor Ort sofort zu bezahlen.
Die Gegenstände sollten vor Abgabe eines Gebotes ab circa 13 Uhr an der Bühne auf dem Marktplatz genau in Augenschein genommen werden. Nach dem Zuschlag gibt es keine Möglichkeit eines Umtausches oder einer Rückgabe.
Es handelt sich um eine öffentliche Versteigerung. Gewährleistungsrechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch werden ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte also nach dem Erwerb des Gegenstandes ein Defekt oder Mangel auftreten, besteht kein Anspruch gegen die Stadt Dorsten auf Gewährleistung. Eine Garantie kann ebenso nicht gegeben werden.
Hinweis: Die Fundsachen, die bei den regelmäßig stattfindenden Fundsachenversteigerungen angeboten werden, sind mindestens sechs Monate aufbewahrt worden.
Foto oben rechts: Christoph Fortmann (Leiter des Ordnungs- und Rechtsamtes der Stadt Dorsten) bei der Fundsachenversteigerung im vergangenen Jahr
Text und Foto: Stadt Dorsten