Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Dorsten-Wulfen Nr. 2.2.2+3 „Barkenberg-Süd, 2. Stufe, 2.+3. Abschnitt“

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Dorsten-Wulfen Nr. 2.2.2+3 „Barkenberg-Süd, 2. Stufe, 2.+3. Abschnitt“

Öffentliche Auslegung vom 10. Mai bis 10. Juni

Räumlicher Geltungsbereich:
Das Gebiet des Aufhebungsplanes liegt im Stadtteil Dorsten – Wulfen Barkenberg an der Dimker Allee.

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Die seinerzeitigen städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen nicht mehr dem heuti­gen Stand und der tatsächlichen Entwicklung. Mittlerweile stehen weite Teile der Immobilie am Handwerkshof leer.

Mit Blick auf die Ladenzeile und den Handwerkshof hat sich die Situation gegenüber früher insofern gewandelt, als hier insgesamt ein geringerer Flächenbedarf für Handel und Dienstleistungen besteht. Da leerstehende Nutzungseinheiten dem Stadterneuerungsprozess in Barkenberg schaden können, bestehen aus heutiger Sicht keine Bedenken, auch die Wohnnutzung ermöglichen.

Mit der Teilaufhebung des gültigen Bebauungsplanes Nr. 2.2.2+3 kommt eine Neuordnung des Quartiers gemäß § 34 Baugesetzbuch - Bauen im unbeplanten Innenbereich – und die Ermöglichung einer städtebaulich verträglichen Neustrukturierung und Wiederbebauung in Betracht.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 10.05.2021 bis einschließlich 10.06.2021 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit.

Corona-Schutzmaßnahmen:
Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus, wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger festlegt. Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Text: Stadt Dorsten

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