Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Dorsten-Wulfen Nr. 2.2.1 „Barkenberg-Süd, 2. Stufe, 1. Abschnitt“

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Öffentliche Auslegung vom 10. Mai bis 10. Juni Anlass und Ziel der Planung: Der Bebauungsplan Dorsten Wulfen Nr. 2.2.1 Barkenberg Süd, 2. Stufe, 1. Abschnitt ist seit dem 15.04.1966 rechtswirksam. Er

Öffentliche Auslegung vom 10. Mai bis 10. Juni

Anlass und Ziel der Planung:
Der Bebauungsplan Dorsten Wulfen Nr. 2.2.1 Barkenberg Süd, 2. Stufe, 1. Abschnitt ist seit dem 15.04.1966 rechtswirksam. Er setzt ein reines Wohngebiet fest. Im Plangebiet ist die Achtgeschossigkeit mit bis zu 32 Wohneinheiten zwingend vorgeschrieben.

Im Zuge des in den Jahren 2006 – 2014 stattgefundenen Stadtumbauprozesses wurden durch Abbruchmaßnahmen mehrere Freiflächen geschaffen, die nun einer Folgenutzung zugeführt werden sollen. Der Schwerpunkt des Gebietes wird weiterhin in der Wohnnutzung liegen, wobei unterschiedliche Wohnungsgrößen und -formen Menschen aus verschiedenen Generationen und Lebenslagen ansprechen sollen.

Da eine Neuplanung auf Basis des gültigen Bebauungsplanes, der bis zu achtgeschossigen Wohnungsbau festsetzt, den Zielen des Stadtumbaus entgegenlaufen würde, ist der Bebauungsplan für diesen Bereich aufzuheben.

Räumlicher Geltungsbereich:
Der aufzuhebende Teil des Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Dorsten-Wulfen, rund um das Nahversorgungszentrum Dimker Allee/Himmelsberg.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 10.05.2021 bis einschließlich 10.06.2021 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit.

Corona-Schutzmaßnahmen:
Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus, wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger festlegt. Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Text: Stadt Dorsten

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