Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 255 „Gewerbegebiet Wienbachstraße / Dorstener Arbeit“

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Bebauungsplanes Dorsten Nr. 255 „Gewerbegebiet Wienbachstraße / Dorstener Arbeit“

Öffentliche Auslegung vom 10. Mai bis 10. Juni

Anlass, Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Die gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft „Dorstener Arbeit“ beabsichtigt ihren bestehenden Standort an der Wienbachstraße neu zu strukturieren. Auf den heute vorrangig landschafts-gärtnerisch genutzten Flächen soll zukünftig unter anderem ein Qualifizierungszentrum errichtet werden.

Während unmittelbar südlich gewerbliche Bauflächen anschließen, befinden sich im Norden und Westen landwirtschaftliche Nutzflächen und Hofstellen. Die Erschließung des Betriebsgrundstücks erfolgt über einen Anschluss an die Wienbachstraße.

Räumlicher Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Westen der Ortslage Wulfen südlich der Weseler Straße (B 58) zwischen der Wienbachstraße und der Freiflächen-Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Wulfen/Köhl und ist im Übersichtsplan 1 dargestellt.

Der mit der Planumsetzung verbundene naturschutzrechtliche Ausgleich (Umweltbericht Seite 20) wird in unterschiedlichen Kompensationsflächenpools durchgeführt. Die Kompensationsflächen auf dem Gebiet der Stadt Dorsten umfassen dabei die Ökopoolflächen „Wellbruch“ (Flur 8, Flurstück 122), „Deuten“ (Flur 20, Flurstück 27) und „An der Kiesbahn“ (Flur 80, Flurstück 339) und sind in den Übersichtsplänen 2, 3 und 4 dargestellt.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 10.05.2021 bis einschließlich 10.06.2021 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden und nach mündlicher Vereinbarung zu jedermanns Einsicht bereit.

Corona-Schutzmaßnahmen:
Für eine persönliche Einsichtnahme in Planunterlagen im Rathaus, wird um eine telefonische Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen persönlichen Termin mit dem Bürger festlegt. Beratung und Auskunft erfolgt dann in einem geschützten Raum. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben.

Die Planunterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de/planbeteiligung abrufbar.

Text: Stadt Dorsten

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