Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Aufhebung des Bebauungsplanes „Föckerskamp“ in Altendorf-Ulfkotte
Der geltende Bebauungsplan „Föckerskamp“ in Altendorf-Ulfkotte soll aufgehoben werden, um die Bebauung von Restflächen in diesem ansonsten vollständig bebauten Plangebiet zu ermöglichen.
Die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes weisen im nördlichen Bereich aufgrund der damaligen Kanalführung Baugrenzen auf, die die weitere grundstücks- und gebäudeoptimierte Bebauung der letzten Flächen entlang des Gildenweges hemmen. Das übrige Plangebiet ist bereits vollständig bebaut. Somit kann aus Rechtsicherheitsgründen der gesamte Bebauungsplan aufgehoben werden. Neubauvorhaben sind dann nach § 34 des Baugesetzbuches möglich, müssen sich also in die nähere Umgebung einfügen.
Der aufzuhebende Bebauungsplan liegt im Stadtteil Dorsten-Altendorf-Ulfkotte südlich des Gildenweges zwischen dem Erdbach und der Straße Föckerskamp. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 15.12.20221 bis einschließlich 17.01.2022 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG des Haupttreppenhauses, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Einsichtnahme nach mündlicher Vereinbarung möglich.
Corona-Schutzmaßnahmen:
Das Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Abdeckung ist vorgeschrieben. Für eine persönliche Beratung und Auskunft wird um Voranmeldung unter 02362 66-4970, Herr Wyzlik, gebeten. Von dort wird ein Kontakt mit der Fachkraft hergestellt, die einen Termin mit dem Bürger festlegt.
Die Planunterlagen sind auch im Internet abrufbar auf www.dorsten.de/planbeteiligung
Text: Stadt Dorsten