Frühere Impfungen im Impfzentrum möglich

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

Frühere Impfungen im Impfzentrum möglich

Für Genesene und BioNTech-Impfungen

Das Land hat seine Vorgaben aktualisiert: Wer mit dem Corona-Virus infiziert war, aber keine Beschwerden und somit einen asymptomatischen Krankheitsverlauf hatte, kann bereits vier Wochen nach der Labordiagnose geimpft werden. In Einzelfällen kann eine frühere Impfung auch bei Krankheitsverläufen mit Symptomen sinnvoll sein, wie das Land angibt. Dann sollte die Genesung wiederum, nicht das Testergebnis, mindestens vier Wochen zurückliegen. Als Nachweis müssen Genesene ihr positives PCR-Testergebnis bzw. einen Nachweis über die Genesung vorlegen.

Bislang musste die Corona-Infektion für eine Impfung im Impfzentrum oder bei mobilen Impfungen mindestens sechs Monate zurückliegen. Vollständiger Impfschutz besteht für Genesene aktuell grundsätzlich nach nur einer Impfdosis.

Kürzere Abstände bei BioNTech-Impfungen
Ebenfalls kürzere Abstände sind ab sofort bei Impfungen mit dem Impfstoff BioNTech möglich. Wie das Gesundheitsministerium in seinem neusten Impferlass festlegt, kann das Impfintervall auf den Mindestabstand von drei Wochen reduziert werden. Bislang lagen zwischen Erst- und Zweitimpfung in der Regel sechs Wochen.

Wer sich im Impfzentrum des Kreises impfen lassen möchte, kann dies weiterhin ohne Termin montags bis samstags zwischen 8 und 18.30 Uhr tun. In Zusammenarbeit mit dem Impfzentrum planen außerdem auch einige Städte im Kreis Recklinghausen Sonderimpfaktionen vor Ort. So finden zum Beispiel am kommenden Wochenende mobile Impfungen in Gladbeck vor dem Rathaus (Samstag, 10 bis 14 Uhr) oder in Recklinghausen an der Vestlandhalle (Samstag, 8.15 bis 14 Uhr) und im Stadtteil Süd (Freitag, 11.30 bis 14 Uhr) statt. Weitere Informationen zu diesen Sonderimpfaktionen gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-re.de/coronaimpfung und auf den Internetseiten der jeweiligen Städte.

Krankenversicherung kein Muss
Zur Impfung mitgebracht werden muss in allen Fällen ein Personalausweis. Wer zudem einen Impfpass und eine Gesundheitskarte hat, sollte auch diese in der Tasche haben. Eine Krankenversicherung ist aber grundsätzlich kein Muss, wie Peter Wernitz noch einmal klarstellt: "Jeder, der eine Gesundheitskarte hat, sollte diese mitbringen, da sie bei uns eingeleaen wird. Natürlich haben aber zum Beispiel Privatpatienten keine Karte", erklärt er. "Was wir noch einmal deutlich klarstellen wollen ist, dass die Impfung für jeden kostenlos ist – unabhängig davon, ob ein Versicherungsschutz vorliegt. Wer also keine Kostenabsicherung bei Erkrankungen hat, kann dennoch ins Impfzentrum kommen und sich gegen das Corona-Virus impfen lassen."

Text: Kreis Recklinghausen

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