"Freitesten" nach fünf Tagen ist derzeit nicht möglich

von Martina Jansen (Kommentare: 0)

"Freitesten" nach fünf Tagen ist derzeit nicht möglich

Kreis wartet auf Landesregelung zur Quarantäne von Schülern

Den Medien ist zu entnehmen, dass die Gesundheitsminister der Länder am 6. September gemeinsam Änderungen an den Maßnahmen zur Kontaktpersonennachverfolgung und zur Quarantäne an Schulen und Kitas im Kontext von Covid-19 beschlossen haben. Diese sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht auf Landesebene umgesetzt. Der Kreisverwaltung liegen auch noch keine Informationen vor, ob die Beschlüsse vom Land NRW übernommen werden.

Darum gelten nach wie vor die vom Land vorgegebenen Regeln für die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern, die schon in den zurückliegenden Wochen galten. Das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen muss sich an die bestehenden Vorgaben halten. Das bedeutet unter anderem, dass sich Kontaktpersonen von infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern nicht nach fünf Tagen aus der Quarantäne "freitesten" lassen können, und dass enge Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.

Text: Kreis Recklinghausen

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