Flohmarkt im GHW: Samstag, 2. April 2022, 14 Uhr
von Martina Jansen (Kommentare: 0)
Flohmarkt im GHW: Samstag, 2. April 2022, 14 Uhr
Für den Besuch des Gemeinschaftshauses und die Teilnahme am Flohmarkt gilt die 3G-Regel.
Dies bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zutritt erhalten. Ein Ordnungsdienst übernimmt die Eingangskontrollen.
Flohmarkt: Teilnahme- und Verkaufsbedingungen
- Öffnungszeiten des Flohmarktes: 14.00 - 16.00 Uhr
- Einlass/Aufbau NUR für Aussteller*innen: 12.00 - 14.00 Uhr
- Abbau für Aussteller*innen: 16.00 - 16.30 Uhr
- Jeder Verkäufer*in muss sich rechtzeitig vor dem Flohmarkt anmelden und erhält als Bestätigung für die Teilnahme eine Tischnummer. Anmeldungen werden persönlich und per Telefon entgegengenommen.
- Die Gebühr in Höhe von 6,00 €/Tisch ist 14 Tage nach Buchung zu zahlen (Barzahlung/Überweisung).
- Während der Auf- und Abbauzeiten besteht eine Sondergenehmigung zum Be- und Entladen für die Aussteller*innen vor dem Gemeinschaftshaus auf dem Wulfener Markt. Die Feuerwehrzufahrten und Rettungswege sind dabei unbedingt freizuhalten!
- Außerhalb der Auf-/Abbauzeiten gilt auf dem Wulfener Markt absolutes Halteverbot!
- Alle Artikel werden ausschließlich von Privat angeboten. Ein Garantieanspruch oder Umtauschrecht auf gekaufte Ware nach dem neuen EU-Recht ist ausgeschlossen. Gewerbliche Anbieter*innen sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
- Im Eigen- sowie Kundeninteresse sollte es als selbstverständlich betrachtet werden, dass alle Waren in einem sauberen und ordentlichen Zustand ohne Beschädigungen sowie funktionstüchtig sein sollten. Alle angebotenen Artikel sollten möglichst gut sichtbar mit einem Etikett versehen sein.
- Jeder Verkäufer*in erklärt, dass die zum Verkauf angebotene Ware sein/ihr Eigentum ist und diese auf eigene Rechnung zum Verkauf anbietet.
- Es ist nicht gestattet, Kleiderstangen, weitere Tische oder Vergleichbares aufzubauen, da Lauf- und Rettungswege freigehalten werden müssen.
- Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gestohlene oder beschädigte Waren.
- Der Abbau der Ausstellungsgüter darf grundsätzlich erst nach Beendigung der allgemeinen Öffnungszeiten erfolgen! In begründeten Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen vorzeitigen Abbau genehmigen.
- Alle nicht verkauften Waren, Verpackungen und Abfälle müssen nach Beendigung des Flohmarktes wieder mitgenommen werden!!
- Persönliche Daten der Teilnehmer*innen wie Name, Ort und Telefonnummer werden nur zum Zweck der Durchführung (Verkaufsabwicklung und Abrechnung), so wie der Information (Terminänderungen u. ä.) auf elektronischen Datenträgern gespeichert. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt zu keinem Zeitpunkt.
- Die Inbetriebnahme elektrischer Warngeräte, Gasfeuerstellen sowie sonstiger offenen Feuerstellen ist grundsätzlich verboten. Brennbare Flüssigkeiten, gleich welcher Art, dürfen in den Ausstellungsständen nicht gelagert werden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelne Personen/Verkäufer*innen von der Teilnahme am Flohmarkt auszuschließen, sofern sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen.
Text und Foto: Gemeinschaftshaus Wulfen